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§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
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Abtretungen hindern die Anrechnung einer Einnahme als Einkommen im Sinne des § 11 SGB II nicht, solange die geldwerten Mittel faktisch an den Leistungsberechtigten zur Auszahlung gelangen, er sie also für sich verwenden kann.
Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil v. 27.07.2016 - L 3 AS 2898/15
Leitsatz ( Redakteur )
2. Nur Geld, das aufgrund einer Abtretung direkt an Dritte abfließt, ist mangels Erreichbarkeit für den Leistungsberechtigten nicht anrechenbar.
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=188118&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
2. 8 Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss v. 21.09.2016 - L 11 AS 588/16 B ER
Zur Anordnung der sofortigen Vollziehung - fehlende schriftliche Begründung
Zur Rechtmäßigkeit der Direktzahlung der Leistungen für Unterkunft und Heizung nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) an den Vermieter im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzverfahrens( hier war die aufschiebende Wirkung der erhobenen Klage anzuordnen).
Leitsatz ( Redakteur)
Die Anordnung der sofortigen Vollziehung ist schriftlich zu begründen.
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=188089&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2081/
Willi S
Leitsatz ( Redakteur )
2. Nur Geld, das aufgrund einer Abtretung direkt an Dritte abfließt, ist mangels Erreichbarkeit für den Leistungsberechtigten nicht anrechenbar.
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=188118&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
2. 8 Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss v. 21.09.2016 - L 11 AS 588/16 B ER
Zur Anordnung der sofortigen Vollziehung - fehlende schriftliche Begründung
Zur Rechtmäßigkeit der Direktzahlung der Leistungen für Unterkunft und Heizung nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) an den Vermieter im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzverfahrens( hier war die aufschiebende Wirkung der erhobenen Klage anzuordnen).
Leitsatz ( Redakteur)
Die Anordnung der sofortigen Vollziehung ist schriftlich zu begründen.
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=188089&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2081/
Willi S
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