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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Zur Frage, ob die Verwaltungsvorschrift des Landkreises Wittenberg zur Gewährung von Leistungen für Unterkunft und Heizung nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites und Zwölftes Buch (II und XII) auf einem schlüssigen Konzept beruht ( hier verneinend )  EmptyDi 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema

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Beitrag von Willi Schartema Di 11 Okt 2016 - 9:45

 -n icht der gesamte Landkreis Wittenberg kann als maßgeblicher Vergleichsraum angesehen werden
Sozialgericht Dessau-Roßlau, Urteil v. 14.06.2016 - S 13 AS 1257/14


Nichterfüllung der Anforderungen an ein schlüssiges Konzept des Grundsicherungsträgers
Leitsatz ( Redakteur )

Grundsicherung für Arbeitsuchende: Kosten der Unterkunft; Anforderungen an ein schlüssiges Konzept zur Bestimmung der Angemessenheit von Unterkunftskosten im Landkreis Wittenberg.
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=187141&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive= 
Quelle:   http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2079/
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