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Abschiebungsandrohung; Wochenfrist; Ablehnung subsidiären Schutzes als offensichtlich unbegründet
VG Stuttgart Beschluss vom 20.8.2016, A 11 K 730/16
Leitsatz ( Juris )
Eine Abschiebungsandrohung unter Setzung einer nur einwöchigen Frist zur freiwilligen Ausreise gemäß § 36 Abs. 1 AsylG setzt aufgrund der Änderungen des AsylG durch das Integrationsgesetz vom 31.07.2016 eine Ablehnung des Asylantrags als offensichtlich unbegründet nicht nur hinsichtlich der ggf. beantragten Anerkennung als Asylberechtigter und Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft voraus, sondern auch hinsichtlich der Zuerkennung des subsidiären Schutzstatus. Hiervon ist in asylrechtlichen Streitigkeiten auch dann auszugehen, wenn die streitgegenständliche Entscheidung des BAMF erging, bevor die durch das Integrationsgesetz bewirkten Änderungen des AsylG in Kraft traten.
Quelle: http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&Art=en&Datum=2016&nr=21253&pos=0&anz=708
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2062/
Willi S
Leitsatz ( Juris )
Eine Abschiebungsandrohung unter Setzung einer nur einwöchigen Frist zur freiwilligen Ausreise gemäß § 36 Abs. 1 AsylG setzt aufgrund der Änderungen des AsylG durch das Integrationsgesetz vom 31.07.2016 eine Ablehnung des Asylantrags als offensichtlich unbegründet nicht nur hinsichtlich der ggf. beantragten Anerkennung als Asylberechtigter und Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft voraus, sondern auch hinsichtlich der Zuerkennung des subsidiären Schutzstatus. Hiervon ist in asylrechtlichen Streitigkeiten auch dann auszugehen, wenn die streitgegenständliche Entscheidung des BAMF erging, bevor die durch das Integrationsgesetz bewirkten Änderungen des AsylG in Kraft traten.
Quelle: http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&Art=en&Datum=2016&nr=21253&pos=0&anz=708
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Willi S
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