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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Beitrag von Willi Schartema Mo 22 Aug 2016 - 9:05

Bayerisches Landessozialgericht, Urteil v. 20.07.2016 - L 11 AS 162/16
Hinweis Gericht
(vgl BVerfG, Beschluss vom 07.07.2010 - 1 BvR 2556/09; BSG, Urteil vom 09.11.2010 - B 4 AS 27/10 R; Beschluss des Senats vom 25.08.2015 - L 11 AS 558/15 B ER).
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=186913&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle:    http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2055/
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