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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Beitrag von Willi Schartema Mo 15 Aug 2016 - 10:33

SG München, Beschluss v. 21.03.2016 - S 40 AS 555/16 ER
Orientierungssätze von Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht & Fachanwalt für Sozialrecht Mathias Klose:
2. Auch wenn Fahrtkosten grundsätzlich zunächst aus dem Regelbedarf zu bestreiten sind, muss dem Hilfebedürftigen das wirtschaftliche Existenzminimum verbleiben.
Quelle:  http://www.ra-klose.com/html/sg-m-s40as-555-15-er.html

http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2054/







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