Suchen
Impressum
Impressum Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.deNeueste Themen
§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29Rechtsverschärfungsgesetz /9. SGB II-ÄndG
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Ihre erste Kategorie :: Fragen und Antworten zu Hartz IV :: PRESSE, FERNSEHEN usw.
Seite 1 von 1
Rechtsverschärfungsgesetz /9. SGB II-ÄndG
Die Koalitionsfraktionen haben sich auf einige Änderungen beim „Rechtsverschärfungsgesetz/ 9. SGB II-ÄndG“ verständigt, so zB. keine Zwangsverrentung, keine Schlechterstellung von Alleinerziehenden; ein paar Verbesserungen etwa bei den Arbeitsgelegenheiten oder Einführung einer neuen Härtfallregelung bei Auszubildenden.
Die sonstigen negativen Verschärfungen werden beibehalten, wie Ausweitung der Ersatzansprüche, Abschaffung eines Vorschusses, Ersatzpflicht wegen nicht eingereichter Unterlagen, vorläufige Leistungsgewährung ohne Erwerbstätigenfreibetrag, Brutto-Warmmiete bei den KdU, … aber auch die Regelungen zu Sanktionen werden nicht geändert.
Jetzt ist der Bundesrat gefragt, diesen aberwitzigen, in keiner Weise das Recht vereinfachenden Gesetzesentwurf abzuändern. Allen voran möge dabei der Bundesrat die Maßgaben des BVerfG beachten und diesen Forderungskatalog: http://tacheles-sozialhilfe.de/fa/redakteur/Aktuelles/18_11_534.pdf
Gesetzesänderungsantrag der Fraktionen vom 17.06.2016: http://www.harald-thome.de/media/files/-nderungsantrag-Fraktionen-9-SGBII-ndG-17.06.2016.pdf
Hier eine Zusammenstellung der PMs der Bundestagsfraktionen weiteren SGB II-Änderungen v. 16.06.2016: http://www.harald-thome.de/media/files/PMs-Bundestagesfraktionen-16.06.2016.pdf
Und noch eine Stellungnahme des VAMV vom 8.6.2016 unter dem Arbeitstitel: Hartz IV-Reform: Rücknahme Kürzung nur ein Teilschritt – Umgangspauschale einführen!, die PM gibt es hier: http://www.harald-thome.de/media/files/PM_VAMV_SGB-II_Umgangsmehrbedarf_08062016.pdf
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2028/
Willi S
Die sonstigen negativen Verschärfungen werden beibehalten, wie Ausweitung der Ersatzansprüche, Abschaffung eines Vorschusses, Ersatzpflicht wegen nicht eingereichter Unterlagen, vorläufige Leistungsgewährung ohne Erwerbstätigenfreibetrag, Brutto-Warmmiete bei den KdU, … aber auch die Regelungen zu Sanktionen werden nicht geändert.
Jetzt ist der Bundesrat gefragt, diesen aberwitzigen, in keiner Weise das Recht vereinfachenden Gesetzesentwurf abzuändern. Allen voran möge dabei der Bundesrat die Maßgaben des BVerfG beachten und diesen Forderungskatalog: http://tacheles-sozialhilfe.de/fa/redakteur/Aktuelles/18_11_534.pdf
Gesetzesänderungsantrag der Fraktionen vom 17.06.2016: http://www.harald-thome.de/media/files/-nderungsantrag-Fraktionen-9-SGBII-ndG-17.06.2016.pdf
Hier eine Zusammenstellung der PMs der Bundestagsfraktionen weiteren SGB II-Änderungen v. 16.06.2016: http://www.harald-thome.de/media/files/PMs-Bundestagesfraktionen-16.06.2016.pdf
Und noch eine Stellungnahme des VAMV vom 8.6.2016 unter dem Arbeitstitel: Hartz IV-Reform: Rücknahme Kürzung nur ein Teilschritt – Umgangspauschale einführen!, die PM gibt es hier: http://www.harald-thome.de/media/files/PM_VAMV_SGB-II_Umgangsmehrbedarf_08062016.pdf
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2028/
Willi S
Ähnliche Themen
» Rechtsverschärfungsgesetz /9. SGB II-ÄndG Der Arbeitskreis „Frauen in Not" NRW hat ein Forderungspapier zu sinnvollen und notwendigen Änderungen bei m 9. SGB II –ÄndG entwickelt
» Rechtsvereinfachungsgesetz / 9.SGB II-ÄndG
» Rechtsvereinfachungsgesetz / 9.SGB II-ÄndG
» Rechtsverschärfungsgesetz /9. SGB II-ÄndG
» Rechtsverschärfungsgesetz / 9. SGB II-ÄndG ist durch
» Rechtsvereinfachungsgesetz / 9.SGB II-ÄndG
» Rechtsvereinfachungsgesetz / 9.SGB II-ÄndG
» Rechtsverschärfungsgesetz /9. SGB II-ÄndG
» Rechtsverschärfungsgesetz / 9. SGB II-ÄndG ist durch
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Ihre erste Kategorie :: Fragen und Antworten zu Hartz IV :: PRESSE, FERNSEHEN usw.
Seite 1 von 1
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten
Di 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema
» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Mo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema
» Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Mo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema
» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema
» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema
» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Mo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema
» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Mo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema
» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Mo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema
» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema
» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Mo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema