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Rechtsvereinfachungsgesetz / 9.SGB II-ÄndG
In meinem letzten (Sondernewsletter) habe ich auf die Fachstellungnahme von Frieder und mir hingewiesen, ich möchte das nochmal thematisch nach vorne holen. Der Referentenentwurf enthält Licht und Schatten. Vor allem enthält er aber Schatten.
Es wird darin an einer Vielzahl von kleinen und großen Stellschrauben gedreht, in einer Vielzahl von Fällen wird BSG- Rechtsprechung ausgehebelt. Der Entwurf ist eine Art „Anti-Bundessozialgerichts-Gesetz“. An vielen Stellen soll das Gesetz so geändert werden, dass Leistungsansprüche, die das BSG Leistungsberechtigten im Wege der Gesetzesauslegung zugesprochen hatte, wieder vernichtet werden; Leistungsansprüche, welche die Arbeitsverwaltung und das SPD-geführte BMAS offenbar als „Störung“ ihres Geschäftsbetriebs begreifen.
Das Sonder- und Entrechtungsrecht soll weiter verfeinert und ausgebaut werden. Das vom BVerfG garantierte Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums als Menschenrecht wird weiter systematisch ausgehöhlt.
Der Referentenentwurf enthält eine Reihe von NO GO´s, diese sollten in der Debatte beachtet und angegriffen werden. Hier ist jetzt der Widerstand von Zivilgesellschaft, Medien und Politik gefordert.
Hier nun zu der Fachstellungnahme von Frieder Claus und mir: http://tacheles-sozialhilfe.de/fa/redakteur/Aus_der_Gesetzgebung/Fachstellungnahme_9._SGB_II-AEndG_V_-_12.11.2015__End.pdf
Dann eine Bewertung von Bernd Eckhardt: http://sozialrecht-justament.de/data/documents/Sozialrecht-justament-6-2015.pdf
Dann die Stellungnahme der BAGFW : http://www.bagfw.de/veroeffentlichungen/stellungnahmenpositionen/detail/article/stellungnahme-der-bagfw-zum-referentenentwurf-eines-neunten-gesetzes-zur-aenderung-des-zweiten-buche/
und von Hartz.info: http://hartz.info/index.php?topic=96642.0
Hier der Referentenentwurf: http://www.harald-thome.de/media/files/151012_Referentenentwurf.pdf und hier eine Lesefassung: http://tacheles-sozialhilfe.de/fa/redakteur/Aus_der_Gesetzgebung/Lesefassung_II__9._SGB_II-AEndG_12.10.2015.pdf
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1910/
Willi S
Es wird darin an einer Vielzahl von kleinen und großen Stellschrauben gedreht, in einer Vielzahl von Fällen wird BSG- Rechtsprechung ausgehebelt. Der Entwurf ist eine Art „Anti-Bundessozialgerichts-Gesetz“. An vielen Stellen soll das Gesetz so geändert werden, dass Leistungsansprüche, die das BSG Leistungsberechtigten im Wege der Gesetzesauslegung zugesprochen hatte, wieder vernichtet werden; Leistungsansprüche, welche die Arbeitsverwaltung und das SPD-geführte BMAS offenbar als „Störung“ ihres Geschäftsbetriebs begreifen.
Das Sonder- und Entrechtungsrecht soll weiter verfeinert und ausgebaut werden. Das vom BVerfG garantierte Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums als Menschenrecht wird weiter systematisch ausgehöhlt.
Der Referentenentwurf enthält eine Reihe von NO GO´s, diese sollten in der Debatte beachtet und angegriffen werden. Hier ist jetzt der Widerstand von Zivilgesellschaft, Medien und Politik gefordert.
Hier nun zu der Fachstellungnahme von Frieder Claus und mir: http://tacheles-sozialhilfe.de/fa/redakteur/Aus_der_Gesetzgebung/Fachstellungnahme_9._SGB_II-AEndG_V_-_12.11.2015__End.pdf
Dann eine Bewertung von Bernd Eckhardt: http://sozialrecht-justament.de/data/documents/Sozialrecht-justament-6-2015.pdf
Dann die Stellungnahme der BAGFW : http://www.bagfw.de/veroeffentlichungen/stellungnahmenpositionen/detail/article/stellungnahme-der-bagfw-zum-referentenentwurf-eines-neunten-gesetzes-zur-aenderung-des-zweiten-buche/
und von Hartz.info: http://hartz.info/index.php?topic=96642.0
Hier der Referentenentwurf: http://www.harald-thome.de/media/files/151012_Referentenentwurf.pdf und hier eine Lesefassung: http://tacheles-sozialhilfe.de/fa/redakteur/Aus_der_Gesetzgebung/Lesefassung_II__9._SGB_II-AEndG_12.10.2015.pdf
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1910/
Willi S
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