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BFH: Auch im EU-Ausland lebende Elternteile können kindergeldberechtigt sein
zu BFH , Urteil vom 04.02.2016 - III R 17/13
Lebt ein Kind im EU-Ausland bei der geschiedenen Ehefrau, ist sie, nicht aber der in Deutschland lebende Vater kindergeldberechtigt. Dies stellt der Bundesfinanzhof klar. In dem Urteil vom 04.02.2016 (Az.: III R 17/13) folgt er der Beurteilung des Gerichtshofs der Europäischen Union (DStRE 2015, 1501), an den er zuvor ein Vorabentscheidungsersuchen gerichtet hatte. Mit einem weiteren Urteil vom 10.03.2016 hat der BFH diese Rechtsprechung in einem ähnlichen Fall bestätigt (Az.: III R 62/12).
Quelle: http://rsw.beck.de/aktuell/meldung/bfh-auch-im-eu-ausland-lebende-elternteile-koennen-kindergeldberechtigt-sein
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2026/
Willi S
Lebt ein Kind im EU-Ausland bei der geschiedenen Ehefrau, ist sie, nicht aber der in Deutschland lebende Vater kindergeldberechtigt. Dies stellt der Bundesfinanzhof klar. In dem Urteil vom 04.02.2016 (Az.: III R 17/13) folgt er der Beurteilung des Gerichtshofs der Europäischen Union (DStRE 2015, 1501), an den er zuvor ein Vorabentscheidungsersuchen gerichtet hatte. Mit einem weiteren Urteil vom 10.03.2016 hat der BFH diese Rechtsprechung in einem ähnlichen Fall bestätigt (Az.: III R 62/12).
Quelle: http://rsw.beck.de/aktuell/meldung/bfh-auch-im-eu-ausland-lebende-elternteile-koennen-kindergeldberechtigt-sein
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Willi S
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