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Rechtsverschärfungsgesetz: Nahles rudert zurück / möglicherweise verschoben
Laut Medienberichterstattung soll Arbeitsministerin Nahles mit den Koalitionsfraktionen vereinbart haben, dass die Regelungen zur temporären Bedarfsgemeinschaft nicht ins Rechtsverschärfungsgesetz kommen sollen. Siehe dazu: http://www.spiegel.de/politik/deutschland/hartz-iv-diskriminierung-von-kindern-alleinerziehender-abgewendet-a-1095813.html
Vielleicht kommt Nahles mal auf den Trichter, sich mit den vielen fast einhelligen Stellungnahmen von Fachverbänden auseinander zu setzen und einen Umgangsmehrbedarf einzuführen.
Spannenderweise ist wohl die ursprünglich am 9. Juni geplante abschließende 2. und 3. Lesung und Verabschiedung des 9. SGB II-Rechtsverschärfungsgesetzes vertagt worden. http://www.bundestag.de/dokumente/tagesordnungen/
Warum auch immer, damit könnte das Wirksamwerden zum 1. Aug. 2016 deutlich in Frage gestellt werden.
Hier eine Materialenzusammenstellung aller Stellungnahmen zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen in Berlin am 30. Mai 2016: http://www.harald-thome.de/media/files/materialzusammenstellung-data.pdf
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2025/
Willi S
Vielleicht kommt Nahles mal auf den Trichter, sich mit den vielen fast einhelligen Stellungnahmen von Fachverbänden auseinander zu setzen und einen Umgangsmehrbedarf einzuführen.
Spannenderweise ist wohl die ursprünglich am 9. Juni geplante abschließende 2. und 3. Lesung und Verabschiedung des 9. SGB II-Rechtsverschärfungsgesetzes vertagt worden. http://www.bundestag.de/dokumente/tagesordnungen/
Warum auch immer, damit könnte das Wirksamwerden zum 1. Aug. 2016 deutlich in Frage gestellt werden.
Hier eine Materialenzusammenstellung aller Stellungnahmen zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen in Berlin am 30. Mai 2016: http://www.harald-thome.de/media/files/materialzusammenstellung-data.pdf
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Willi S
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