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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Nahles legt „EU-Bürger-Ausschlussgesetz“ Entwurf vor / Nahles auf AFD Kurs

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Beitrag von Willi Schartema So 8 Mai 2016 - 7:15

Bundesarbeitsministerin Nahles hat unmittelbar nach dem ersten BSG – Urteil zu EU-Bürgern eine Gesetzesänderung  angekündigt.  Den dahingehenden ersten Gesetzesentwurf hat das BMAS jetzt vorgelegt, böse nenne ich es mal „EU-Bürger-Ausschlussgesetz“, der offizielle Arbeitstitel lautet: „Gesetz zur Regelung von Ansprüchen ausländischer Personen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch und in der Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch“.
Darin bestimmt Nahles, dass EU-Bürger eine „Überbrückungsleistung“ längstens für einen Zeitraum von vier Wochen, aber  auch nur einmalig innerhalb von zwei Jahren bis zur Ausreise bekommen sollen. Im Einzelfall bei besonderen Umständen werden den Leistungsberechtigten „andere Leistungen“ gewährt. Daneben werden auf Antrag auch die angemessenen Kosten der Rückreise übernommen, diese aber auch nur auf Darlehensbasis.
Die Überbrückungsleistung ist auf Niveau des AsylbLG.
Das ist es mal im Kurzformat und zusammengefasst. Nahles hat Ihre Hausaufgaben gemacht. Wie weit Sie damit durchkommen wird, werden wir sehen. Den Gesetzesentwurf gibt es hier: http://www.harald-thome.de/media/files/Referentenentwurf-Ausl-ndische-Personen-im-SGB-II-und-SGB-XII.pdf
Dazu auch Roland Rosenow: http://www.sozialrecht-rosenow.de/meldung/ausschluss-fuer-bestimmte-auslaender-von-der-grundsicherung-gesetzesentwurf-liegt-vor.html

Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2012/

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