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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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SPD rudert bei Zwangsverrentung zurück Mittwoch, 18. Mai 2016

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Beitrag von Willi Schartema So 24 Jul 2016 - 8:05

Sogenannte "Rechtsvereinfachungen" sollen es Jobcentern ermöglichen, Hartz-IV-Empfänger schneller in Rente zu schicken. Doch nun erklärt die SPD-Sozialpolitikerin Mast: Bei drohender Altersarmut gelte das nicht.

Bei drohender Altersarmut sollen Hartz-IV-Empfänger künftig doch nicht mehr vorzeitig mit Abschlägen in Rente geschickt werden. Dies sei mit dem geplanten Gesetz zu flexibleren Übergängen in die Rente vorgesehen, sagte die SPD-Sozialpolitikerin Katja Mast. "Mit dem Gesetzesvorhaben, das jetzt dazu angestoßen wird und voraussichtlich dieses Jahr seinen Abschluss findet, haben wir es geschafft, dass die Gerechtigkeitslücke bei der Zwangsverrentung entschärft wird", sagte Mast.

Nach Schätzungen werden jährlich Tausende Hartz-IV-Empfänger aufgefordert, vorzeitig mit 63 in Rente zu gehen, obwohl sie dabei Abschläge hinnehmen müssen. Derzeit wird in der Koalition über eine mögliche Neuregelung für Fälle beraten, bei denen Betroffene die für den Wechsel in die Rente erforderlichen Unterlagen nicht vorlegen. Jobcenter könnten den Hartz-IV-Empfängern demnach die Leistungen versagen, bis sie die Unterlagen beibringen.

Mit der von der Sozialpolitikerin Mast angekündigten Neuerung nun sollen Hartz-IV-Empfänger künftig aber gar nicht mehr zur Frührente mit Abschlägen gezwungen werden, wenn sie dadurch auf Leistungen der Grundsicherung im Alter angewiesen wären. "Menschen, die ihr Leben lang gearbeitet haben, sollen nicht bestraft werden, wenn sie aus Arbeitslosigkeit mit Abschlägen in die Rente gehen müssen", sagte Mast.


Quelle:  http://www.n-tv.de/politik/SPD-rudert-bei-Zwangsverrentung-zurueck-article17715396.html



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