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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Die von der Familienkasse in Umsetzung des BSG-Urteils vom2. November 2012 - B 4 KG 2/11 R - verwendete Formulierung bei vorläufigen Bewilligungsbescheiden unter Rückzahlungsvorbehalt ist hinreichend bestimmt und stellt eine wirksame Nebenabrede dar. EmptyDi 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema

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Beitrag von Willi Schartema Mo 23 Mai 2016 - 11:49

Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 26.04.2016 - L 7 BK 7/15

Leitsatz ( Juris )


Quelle: http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsndprod.psml?doc.id=JURE160008020&st=null&doctyp=juris-r&showdoccase=1&paramfromHL=true#focuspoint 



Quelle:       http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2019/


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