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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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DAV-Stellungnahme zur Regelung von Ansprüchen ausländischer Personen nach SGB II und SGB XII

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 DAV-Stellungnahme zur Regelung von Ansprüchen ausländischer Personen nach SGB II und SGB XII Empty DAV-Stellungnahme zur Regelung von Ansprüchen ausländischer Personen nach SGB II und SGB XII

Beitrag von Willi Schartema Di 17 Mai 2016 - 6:32

Der Deutsche Anwaltverein (DAV) hat zum Referentenentwurf der Bundesregierung eines Gesetzes "zur Regelung von Ansprüchen ausländischer Personen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II und in der Sozialhilfe nach dem SGB XII" Stellung genommen.

Der DAV hält den geplanten Leistungsausschluss für Unionsbürger ohne Erwerbsstatus für nicht vereinbar mit dem Anspruch auf Sicherung eines menschenwürdigen Existenzminimums, welcher als grundgesetzlich verankertes Menschenrecht deutschen und ausländischen Staatsangehörigen gleichermaßen zusteht.

Weitere Information

[url=http://anwaltverein.de/de/newsroom/sn-22-16-dav-stellungnahme-zum-referentenentwurf-der-bundesregierung-des-gesetzes-zur-regelung-von-anspruechen-auslaendischer-pe?isAjax=1&file=files/anwaltverein.de/downloads/newsroom/stellungnahmen/2016/DAV-SN-22-2016 SGB II und SGB XII Regelung von Anspr%C3%BCchen ausl. Personen.pdf]Stellungnahme des DAV Nr. 22/2016[/url]
(PDF, 110 KB)

Quelle: Pressemitteilung des DAV v. 10.05.2016

http://www.juris.de/jportal/portal/t/17du/page/homerl.psml?nid=jnachr-JUNA160500996&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp
 
Quelle:     http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2014/


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