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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Arbeitshilfe: Sicherung des Lebensunterhalts während einer Ausbildung für junge Menschen mit Aufenthaltsgestattung oder Duldung

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Beitrag von Willi Schartema So 13 Mai 2018 - 18:01

Das Thema „Ausbildung“ ist momentan ein zentrales Thema in der Beratung. Der Weg in die Ausbildung und das erfolgreiche Absolvieren dieser ist für viele Geflüchtete noch mit großen Hürden verbunden. Der DPWV hat dazu eine Arbeitshilfe rausgegeben: https://tinyurl.com/yb54lo2x
Quelle:   http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2357/
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