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SG Frankfurt: Gleitsichtbrille aus Vermittlungsbudget
Das SG Frankfurt hat mit Urteil vom 19. März 2016-S 19 AS 141/13 das Jobcenter Frankfurt zur Übernahme der Kosten für eine Gleitsichtbrille verurteilt. Anspruchsgrundlage: Förderung aus dem Vermittlungsbudget. Jede ALG-II-Person muss für den gesamten Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und „eine ausreichende Sehfähigkeit auch für die Ferne [ist] erforderlich, um unnötige Gefährdung für sich und andere nach Möglichkeit auszuschließen“. Um dem Arbeitsmarkt vollwertig zur Verfügung zu stehen ist die Brille zwingend notwendig. Im vorliegenden Fall ist das Ermessen auf null reduziert.
Das Urteil gibt es hier: http://www.harald-thome.de/media/files/SG-Ffm-19.-03.2016-S-19-AS-14113,-Urteil-Brille.PDF
Mit Bezug auf das Urteil und die Urteilsbegründung sollten auch anderweitig Anträge gestellt werden und zwar so lange, bis der Gesetzgeber es auf die Kette kriegt, die Brillenfrage, wie es das Bundesverfassungsgericht (mit Beschluss v. 23.07.2014 – 1 BvL 10/12 - RN 120) fordert, mit einer eigenen Anspruchsgrundlage umzusetzen.
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2006/
Willi S
Das Urteil gibt es hier: http://www.harald-thome.de/media/files/SG-Ffm-19.-03.2016-S-19-AS-14113,-Urteil-Brille.PDF
Mit Bezug auf das Urteil und die Urteilsbegründung sollten auch anderweitig Anträge gestellt werden und zwar so lange, bis der Gesetzgeber es auf die Kette kriegt, die Brillenfrage, wie es das Bundesverfassungsgericht (mit Beschluss v. 23.07.2014 – 1 BvL 10/12 - RN 120) fordert, mit einer eigenen Anspruchsgrundlage umzusetzen.
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2006/
Willi S
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