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Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Stromkosten für den Betrieb einer Heizungsanlage - nicht Bestandteil des Regelbedarfs - keine gesonderte Erfassung - Schätzung - Rückgriff auf die zivilrechtliche Rechtsprechung.
BSG, Urteil vom 03.12.2015 - B 4 AS 47/14 R
Stromkosten einer Heizungsanlage sind als Kosten der Unterkunft zu berücksichtigen.
Leitsatz ( Redakteur )
So haben die für die Angelegenheiten der Grundsicherung für Arbeitsuchende zuständigen Senate des BSG befunden, dass die Übernahme der Kosten des Betriebsstroms der Heizungsanlage grundsätzlich in die Berechnung der angemessenen Heizkosten einzustellen ist (vgl BSG Urteil vom 7.7.2011 - B 14 AS 51/10 R - RdNr 15; BSG Beschluss vom 26.5.2010 - B 4 AS 7/10 B - RdNr 8; BSG Urteil vom 19.9.2008 - B 14 AS 54/07 R - RdNr 18).
Quelle: http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=en&Datum=2015&nr=14179&pos=10&anz=205
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1995/
Willi S
Stromkosten einer Heizungsanlage sind als Kosten der Unterkunft zu berücksichtigen.
Leitsatz ( Redakteur )
So haben die für die Angelegenheiten der Grundsicherung für Arbeitsuchende zuständigen Senate des BSG befunden, dass die Übernahme der Kosten des Betriebsstroms der Heizungsanlage grundsätzlich in die Berechnung der angemessenen Heizkosten einzustellen ist (vgl BSG Urteil vom 7.7.2011 - B 14 AS 51/10 R - RdNr 15; BSG Beschluss vom 26.5.2010 - B 4 AS 7/10 B - RdNr 8; BSG Urteil vom 19.9.2008 - B 14 AS 54/07 R - RdNr 18).
Quelle: http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=en&Datum=2015&nr=14179&pos=10&anz=205
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1995/
Willi S
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