Suchen
Impressum
Impressum Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.deNeueste Themen
§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29Fahrtkosten bezüglich des Umgangsrechts( hier 8 km ) - Bagatellgrenze - Mehrbedarf nach § 21 Abs. 6 SGB II - Anteil für Fahrkosten im Regelbedarf
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG: :: EuGH :: Urteile: LSG: :: OLG :: Urteile: SG:
Seite 1 von 1
Fahrtkosten bezüglich des Umgangsrechts( hier 8 km ) - Bagatellgrenze - Mehrbedarf nach § 21 Abs. 6 SGB II - Anteil für Fahrkosten im Regelbedarf
SG Dortmund, Urteil vom 04.12.2015 - S 27 AS 279/13 - Die Berufung wurde zugelassen.
Nur 8 km bis zu den Kindern, trotzdem muss das JC die Fahrkosten für den Vater übernehmen.
Leitsatz ( Redakteur )
1. Nach § 21 Abs. 6 S. 1 wird bei Leistungsberechtigten ein Mehrbedarf anerkannt, soweit im Einzelfall ein unabweisbarer,laufender, nicht nur einmaliger besonderer Bedarf besteht. Nach S. 2 ist ein Mehrbedarf unabweisbar, wenn er insbesondere nicht durch die Zuwendungen Dritter sowie unter Berücksichtigung von Einsparmöglichkeiten der Leistungsberechtigten gedeckt ist und seiner Höhe nach erheblich von einem durchschnittlichen Bedarf abweicht. Diese Voraussetzungen liegen hier vor.
2. Bei Aufwendungen eines Elternteils zur Ausübung des Umgangsrechts handelt es sich um einen laufenden, nicht nur einmaligen, besonderen, unabweisbaren Bedarf (BSG, Urteil vom 04.06.2014 - B 14 AS 30/13 R ).
3. Es handelt sich um einen laufenden Mehrbedarf, weil die Bedarfslage eine andere ist als bei typischen Leistungsempfängern. Insofern ergibt sich ein Mehrbedarf im Verhältnis zum „normalen“ Regelbedarf. Dies gilt ungeachtet der Tatsache, dass im Regelbedarf ein Anteil für Fahrtkosten enthalten ist. Denn die Fahrtkosten zur Ausübung des Umgangsrechts betreffen eine spezielle Situation im Vergleich zu den üblichen Alltagsfahrten (LSG NRW, Urteil vom 31.03.2013 - L 7 AS 1911/12 ).
4. Aus der Tatsache, dass nur eine relativ kurze Strecke von 7,90 km zurückgelegt werden muss, kann nicht geschlossen werden, dass dadurch kein Mehrbedarf entstünde, denn dies gilt gerade auch dann, wenn die beiden Kleinkinder unter keinen Umständen in der Lage sind, diese Strecke selbstständig zurückzulegen.
5. Der Mehrbedarf des Ast. ist auch erheblich. Denn das Umgangsrechts kostet den Ast. monatlich 54,77 Euro. Eine allgemeine Bagatellgrenze in Höhe von 10 % ist dem Gesetz nicht zu entnehmen (vgl. BSG, Urteil vom 26.05.2011 - B 14 AS 146/10 R ).
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1943/
Willi S
Nur 8 km bis zu den Kindern, trotzdem muss das JC die Fahrkosten für den Vater übernehmen.
Leitsatz ( Redakteur )
1. Nach § 21 Abs. 6 S. 1 wird bei Leistungsberechtigten ein Mehrbedarf anerkannt, soweit im Einzelfall ein unabweisbarer,laufender, nicht nur einmaliger besonderer Bedarf besteht. Nach S. 2 ist ein Mehrbedarf unabweisbar, wenn er insbesondere nicht durch die Zuwendungen Dritter sowie unter Berücksichtigung von Einsparmöglichkeiten der Leistungsberechtigten gedeckt ist und seiner Höhe nach erheblich von einem durchschnittlichen Bedarf abweicht. Diese Voraussetzungen liegen hier vor.
2. Bei Aufwendungen eines Elternteils zur Ausübung des Umgangsrechts handelt es sich um einen laufenden, nicht nur einmaligen, besonderen, unabweisbaren Bedarf (BSG, Urteil vom 04.06.2014 - B 14 AS 30/13 R ).
3. Es handelt sich um einen laufenden Mehrbedarf, weil die Bedarfslage eine andere ist als bei typischen Leistungsempfängern. Insofern ergibt sich ein Mehrbedarf im Verhältnis zum „normalen“ Regelbedarf. Dies gilt ungeachtet der Tatsache, dass im Regelbedarf ein Anteil für Fahrtkosten enthalten ist. Denn die Fahrtkosten zur Ausübung des Umgangsrechts betreffen eine spezielle Situation im Vergleich zu den üblichen Alltagsfahrten (LSG NRW, Urteil vom 31.03.2013 - L 7 AS 1911/12 ).
4. Aus der Tatsache, dass nur eine relativ kurze Strecke von 7,90 km zurückgelegt werden muss, kann nicht geschlossen werden, dass dadurch kein Mehrbedarf entstünde, denn dies gilt gerade auch dann, wenn die beiden Kleinkinder unter keinen Umständen in der Lage sind, diese Strecke selbstständig zurückzulegen.
5. Der Mehrbedarf des Ast. ist auch erheblich. Denn das Umgangsrechts kostet den Ast. monatlich 54,77 Euro. Eine allgemeine Bagatellgrenze in Höhe von 10 % ist dem Gesetz nicht zu entnehmen (vgl. BSG, Urteil vom 26.05.2011 - B 14 AS 146/10 R ).
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1943/
Willi S
Ähnliche Themen
» Fahrtkosten bezüglich des Umgangsrechts( hier 8 km ) - Bagatellgrenze - Mehrbedarf nach § 21 Abs. 6 SGB II - Anteil für Fahrkosten im Regelbedarf
» Fahrtkosten zur Substitutionsbehandlung als Mehrbedarf nach § 21 Abs. 6 SGB II - Methadonbehandlung - Anteil für Fahrkosten im Regelbedarf - Monatsticket
» Keine - Erstattung von Fahrtkosten für Fahrten zur Physiotherapie und zum Rehabilitationssport im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II als Mehrbedarf.
» Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf - unabweisbarer laufender besonderer Bedarf - Umgangskosten - Fahrkosten für den Besuch des getrennt lebenden Kindes - keine Bagatellgrenze
» Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf - unabweisbarer laufender besonderer Bedarf - Wahrnehmung des Umgangsrechts mit inhaftiertem Stiefvater - Fahrtkosten - keine Anrechnung der im Regelsatz enthaltenen Verkehrspauschale - Höhe des Aufwendungsersatzes
» Fahrtkosten zur Substitutionsbehandlung als Mehrbedarf nach § 21 Abs. 6 SGB II - Methadonbehandlung - Anteil für Fahrkosten im Regelbedarf - Monatsticket
» Keine - Erstattung von Fahrtkosten für Fahrten zur Physiotherapie und zum Rehabilitationssport im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II als Mehrbedarf.
» Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf - unabweisbarer laufender besonderer Bedarf - Umgangskosten - Fahrkosten für den Besuch des getrennt lebenden Kindes - keine Bagatellgrenze
» Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf - unabweisbarer laufender besonderer Bedarf - Wahrnehmung des Umgangsrechts mit inhaftiertem Stiefvater - Fahrtkosten - keine Anrechnung der im Regelsatz enthaltenen Verkehrspauschale - Höhe des Aufwendungsersatzes
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG: :: EuGH :: Urteile: LSG: :: OLG :: Urteile: SG:
Seite 1 von 1
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten
Di 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema
» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Mo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema
» Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Mo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema
» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema
» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema
» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Mo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema
» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Mo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema
» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Mo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema
» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema
» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Mo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema