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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung; Zeitraum der Förderung; Unterrichtsveranstaltungen; Prüfung; Anspruchsdauer; Unterhaltsgeld

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Beitrag von Willi Schartema Di 5 Jan 2016 - 11:45

SG Karlsruhe Urteil vom 20.7.2015 - S 5 AL 488/15




Leitsatz ( Juris )

Hat ein Versicherter Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung bezogen, steht ihm im Anschluss an die geförderte Weiterbildung mindestens für einen weiteren Monat Arbeitslosengeld zu. Dieser weitere Monat beginnt, wenn der Zeitraum der Förderung nach § 81 SGB III endet - unabhängig davon, ob nach dem geförderten Zeitraum noch eine Prüfung ansteht.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=182170&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=[url]


Quelle:      http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1939/


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