Suchen
Impressum
Impressum Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.deNeueste Themen
§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29Musterantrag an das Sozialgericht gegen die Aufrechnung von Mietkautionszahlungen im laufenden ALG II Bezug
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Ihre erste Kategorie :: Fragen und Antworten zu Hartz IV :: PRESSE, FERNSEHEN usw.
Seite 1 von 1
Musterantrag an das Sozialgericht gegen die Aufrechnung von Mietkautionszahlungen im laufenden ALG II Bezug
Zur Einführung in das Rechtsproblem der Aufrechnung von Mietkautionszahlungen empfehlen wir die Lektüre des nachstehenden Beitrages: Zur Aufrechnung von Mietkautionsdarlehen (Auszug aus info-also Heft 6/2011) mit dem Beschluss des SG Berlin vom 30.09.2011 und Anmerkungen von Prof. Hans-Ulrich Weth
Die Verwaltungspraxis der Jobcenter bei der Mietkautionsaufrechnung ist unterschiedlich. Kursiv gedruckte Passagen sind für den Fall formuliert, in denen Vereinbarungen zur Einbehaltung von Raten, Verzichtserklärungen auf Sozialleistungen, Einverständniserklärungen o.ä. von den Leistungsberechtigten unterschrieben worden sind. Die kursiven Passagen müssen individuell angepasst werden.
Ebenfalls kursiv geschrieben sind individuelle Daten wie Name, Adresse, Dauer der Aufrechnung etc.
Widerspruch sollte erst eingelegt werden, nachdem über die Bewilligung der Kaution und deren Aufrechnung vom Jobcenter beschieden worden ist. Ein Widerspruch „im Vorfeld“ bringt nichts und birgt Gefahren und damit weitere Komplikationen, wenn das Jobcenter die Kautionsübernahme dann mit der Begründung ablehnt, es gebe diese Leistung nur per Darlehen.
Sollte das Jobcenter die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs unbeachtet lassen, bleibt nur der Gang zum Sozialgericht mit einem Antrag auf Herstellung der aufschiebenden Wirkung. Der Antrag sollte in zweifacher Ausfertigung eingereicht werden. Ein Musterantrag schließt sich an den Musterwiderspruch an.
Im Antrag an das Sozialgericht ist ggf. etwas ausführlicher darzulegen, wodurch sich ergibt, dass das Jobcenter augenscheinlich nicht von einer aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs ausgeht. Dies kann sich aus den reduzierten Zahlungen allein ergeben, das kann mündlich oder schriftlich erläutert sein etc.
Um die aufschiebende Wirkung zu erhalten, muss nach einer Ablehnung des Widerspruchs beim Sozialgericht Klage eingereicht werden.
Der Widerspruch ist in „Ich-Form“ geschrieben, so dass betroffene Leistungsberechtigte selbst den Widerspruch einlegen können.
Der Widerspruchstext wurde weitestgehend von Gregor Kochhan, Mitglied des Fachausschusses Recht und Finanzierung und des Vorstandes, und Moritz-Mathis Felder entworfen.
Weiter: Recht - Evangelische Obdachlosenhilfe in Deutschland e.V.: Musterwiderspruch und Musterantrag an das Sozialgericht gegen die Aufrechnung von Mietkautionszahlungen im laufenden ALG II Bez
http://www.evangelische-obdachlosenhilfe.de/recht.html
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2012/04/zur-kenntnis-recht-evangelische.html
Die Verwaltungspraxis der Jobcenter bei der Mietkautionsaufrechnung ist unterschiedlich. Kursiv gedruckte Passagen sind für den Fall formuliert, in denen Vereinbarungen zur Einbehaltung von Raten, Verzichtserklärungen auf Sozialleistungen, Einverständniserklärungen o.ä. von den Leistungsberechtigten unterschrieben worden sind. Die kursiven Passagen müssen individuell angepasst werden.
Ebenfalls kursiv geschrieben sind individuelle Daten wie Name, Adresse, Dauer der Aufrechnung etc.
Widerspruch sollte erst eingelegt werden, nachdem über die Bewilligung der Kaution und deren Aufrechnung vom Jobcenter beschieden worden ist. Ein Widerspruch „im Vorfeld“ bringt nichts und birgt Gefahren und damit weitere Komplikationen, wenn das Jobcenter die Kautionsübernahme dann mit der Begründung ablehnt, es gebe diese Leistung nur per Darlehen.
Sollte das Jobcenter die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs unbeachtet lassen, bleibt nur der Gang zum Sozialgericht mit einem Antrag auf Herstellung der aufschiebenden Wirkung. Der Antrag sollte in zweifacher Ausfertigung eingereicht werden. Ein Musterantrag schließt sich an den Musterwiderspruch an.
Im Antrag an das Sozialgericht ist ggf. etwas ausführlicher darzulegen, wodurch sich ergibt, dass das Jobcenter augenscheinlich nicht von einer aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs ausgeht. Dies kann sich aus den reduzierten Zahlungen allein ergeben, das kann mündlich oder schriftlich erläutert sein etc.
Um die aufschiebende Wirkung zu erhalten, muss nach einer Ablehnung des Widerspruchs beim Sozialgericht Klage eingereicht werden.
Der Widerspruch ist in „Ich-Form“ geschrieben, so dass betroffene Leistungsberechtigte selbst den Widerspruch einlegen können.
Der Widerspruchstext wurde weitestgehend von Gregor Kochhan, Mitglied des Fachausschusses Recht und Finanzierung und des Vorstandes, und Moritz-Mathis Felder entworfen.
Weiter: Recht - Evangelische Obdachlosenhilfe in Deutschland e.V.: Musterwiderspruch und Musterantrag an das Sozialgericht gegen die Aufrechnung von Mietkautionszahlungen im laufenden ALG II Bez
http://www.evangelische-obdachlosenhilfe.de/recht.html
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2012/04/zur-kenntnis-recht-evangelische.html
Ähnliche Themen
» Eine Aufrechnung von bestandskräftigen Forderungen des SGB II-Leistungsträgers mit laufenden SGB II- Leistungen ist auch während eines laufenden Privatinsolvenzverfahrens des Leistungsempfängers möglich.
» Bundesweite Kampagne gegen die Aufrechnung der Wohnungsbeschaffungskosten
» BSG Urteil: Aufrechnung von Mietkautionsdarlehens im SGB II Bezug sind unzulässig
» Zur Kampagne gegen die verfassungswidrige Aufrechnung von Wohnungsbeschaffungskosten unterhalb des Existenzminimums
» Zur Kampagne gegen die verfassungswidrige Aufrechnung von Wohnungsbeschaffungskosten unterhalb des Existenzminimums
» Bundesweite Kampagne gegen die Aufrechnung der Wohnungsbeschaffungskosten
» BSG Urteil: Aufrechnung von Mietkautionsdarlehens im SGB II Bezug sind unzulässig
» Zur Kampagne gegen die verfassungswidrige Aufrechnung von Wohnungsbeschaffungskosten unterhalb des Existenzminimums
» Zur Kampagne gegen die verfassungswidrige Aufrechnung von Wohnungsbeschaffungskosten unterhalb des Existenzminimums
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Ihre erste Kategorie :: Fragen und Antworten zu Hartz IV :: PRESSE, FERNSEHEN usw.
Seite 1 von 1
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten
Di 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema
» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Mo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema
» Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Mo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema
» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema
» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema
» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Mo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema
» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Mo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema
» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Mo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema
» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema
» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Mo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema