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§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29Zur Kampagne gegen die verfassungswidrige Aufrechnung von Wohnungsbeschaffungskosten unterhalb des Existenzminimums
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Zur Kampagne gegen die verfassungswidrige Aufrechnung von Wohnungsbeschaffungskosten unterhalb des Existenzminimums
Letzte Woche habe ich mit dem Newsletter auf die Kampagne gegen verfassungswidrige Aufrechnung von Wohnungsbeschaffungskosten unterhalb des Existenzminimums aufmerksam gemacht: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/2202/
Nach unserer Auffassung ist die Aufrechnung von Mietkautionen und Genossenschaftsanteilen nach § 42a Abs. 2 SGB II mit den SGB II-Regelbedarfen verfassungswidrig. Wir haben daher eine bundesweite Kampagne angeregt, Leistungsberechtigte dabei zu unterstützen, sich gegen die durch Aufrechnungen verursachte Unterschreitung des Existenzminimums mit Rechtsmitteln zur Wehr zu setzen. Da die Regelung auch bei der Sozialgerichtsbarkeit und in der Fachliteratur umstritten ist, sehen wir realistische Chancen, die Aufrechnung von Wohnungsbeschaffungsdarlehen mittelfristig mit Hilfe zahlreicher Klagen und einer politischen Kampagne zu Fall zu bringen.
Einige Organisationen und Personen unterstützen, bzw. tragen diese Kampagne jetzt schon mit. Ich möchte nochmal dazu aufrufen, diese Kampagne bekannt zu machen und öffentlich zu unterstützen. Die derzeitige Unterstützer*innen-Liste gibt es unter dem Artikel http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/2202/
Da ist noch was: im letzten Letter hatte ich um eine Kostenbeteiligung für den Fachaufsatz von Sophia Nguyen gebeten, das Geld ist zu 100 % voll reingekommen, dafür möchte ich einfach nur Danke sagen, an die vielen kleinen und großen Spender!
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2205/
Willi S
Nach unserer Auffassung ist die Aufrechnung von Mietkautionen und Genossenschaftsanteilen nach § 42a Abs. 2 SGB II mit den SGB II-Regelbedarfen verfassungswidrig. Wir haben daher eine bundesweite Kampagne angeregt, Leistungsberechtigte dabei zu unterstützen, sich gegen die durch Aufrechnungen verursachte Unterschreitung des Existenzminimums mit Rechtsmitteln zur Wehr zu setzen. Da die Regelung auch bei der Sozialgerichtsbarkeit und in der Fachliteratur umstritten ist, sehen wir realistische Chancen, die Aufrechnung von Wohnungsbeschaffungsdarlehen mittelfristig mit Hilfe zahlreicher Klagen und einer politischen Kampagne zu Fall zu bringen.
Einige Organisationen und Personen unterstützen, bzw. tragen diese Kampagne jetzt schon mit. Ich möchte nochmal dazu aufrufen, diese Kampagne bekannt zu machen und öffentlich zu unterstützen. Die derzeitige Unterstützer*innen-Liste gibt es unter dem Artikel http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/2202/
Da ist noch was: im letzten Letter hatte ich um eine Kostenbeteiligung für den Fachaufsatz von Sophia Nguyen gebeten, das Geld ist zu 100 % voll reingekommen, dafür möchte ich einfach nur Danke sagen, an die vielen kleinen und großen Spender!
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2205/
Willi S
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