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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Kein Erstattungsanspruch von Jobcenter bei rückwirkender Gewährung einer Erwerbsminderungsrente

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Beitrag von Willi Schartema Mo 14 Dez 2015 - 16:24

SG Gießen, Beschluss vom 17.11.2015 - S 22 AS 590/14 PKH





Leitsatz ( Redakteur )

Ein ehemals Hilfebedürftiger muss keine Leistungen des SGB II-Trägers unter Verweis auf zugeflossene Rentennachzahlung erstatten.

Quelle: Pressemitteilung des SG Gießen v. 07.12.2015 : https://sg-giessen-justiz.hessen.de/irj/SG_Giessen_Internet?rid=HMdJ_15/SG_Giessen_Internet/sub/295/29550ae1-0131-8151-79cd-aa2b417c0cf4,,,11111111-2222-3333-4444-100000005003%26overview=true.htm


Quelle:    http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1926/

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