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Entscheidung Europäischer Gerichtshof zum Arbeitnehmerbegriff mit weitreichenden Folgen
Der EuGH kam mit Urt. v. 26.03.2015, C-316/13 zu dem Schluss, dass der Arbeitnehmerbegriff der Richtlinie 2003/88/EG jede echte weisungsgebundene und vergütete Tätigkeit umfasse und durch nationale Rechtsordnungen nicht unterschiedlich ausgelegt werden dürfe. Der Kläger könne zwar aus der GRCh sowie der Richtlinie keinen direkten Rechtsanspruch ableiten, gegebenenfalls jedoch ein Schadensersatzanspruch.
Das Urteil wird Auswirkungen auf deutsche WfbM haben, aber auch auf durch die Jobcenter vermittelte Arbeitsgelegenheiten.
Näheres dazu unter: http://www.reha-recht.de/fachbeitraege/beitrag/artikel/beitrag-b14-2015/
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1925/
Willi S
Das Urteil wird Auswirkungen auf deutsche WfbM haben, aber auch auf durch die Jobcenter vermittelte Arbeitsgelegenheiten.
Näheres dazu unter: http://www.reha-recht.de/fachbeitraege/beitrag/artikel/beitrag-b14-2015/
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1925/
Willi S
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