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Kostenerstattung für Lebensunterhalt eines Ausländers bei Verpflichtungserklärung - Az. 6 K 2120/15.TR
Das VG Trier hat entschieden, dass eine abgegebene Verpflichtungserklärung für einen Ausländer nicht zur Kostenübernahme für die Unterbringung in einem Heim führt, wenn dem Ausländer zuvor eine von der Sicherung des Lebensunterhaltes unabhängige Aufenthaltserlaubnis erteilt worden ist.
Quelle Juris: http://www.juris.de/jportal/portal/t/4ko/page/homerl.psml?nid=jnachr-JUNA151202732&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1920/
Willi S
Quelle Juris: http://www.juris.de/jportal/portal/t/4ko/page/homerl.psml?nid=jnachr-JUNA151202732&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp
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Willi S
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