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Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Vermögenseinsatz - Verwertbarkeit eines Miteigentumsanteils an einer Immobilie - Belastung mit einem dinglichen Wohnrecht - Darlegungslast SGB XII
SG Aurich, Urteil vom 15.06.2011 - S 13 SO 14/07
Leitsatz ( Juris )
Bei substanziiertem Vortrag der Verwertbarkeit ist es Sache des Leistungsempfängers, eine Unverwertbarkeit darzulegen.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=181214&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Anmerkung: Urteil des SG Aurich wurde bestätigt durch LSG NSB, Urt. v. 25.09.2011 - L 8 SO 261/11 - Beschwerde beim BSG ( B 8 SO 97/14 B ) durch die Klägerin wurde als unzulässig verworfen.
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1903/
Willi S
Leitsatz ( Juris )
Bei substanziiertem Vortrag der Verwertbarkeit ist es Sache des Leistungsempfängers, eine Unverwertbarkeit darzulegen.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=181214&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Anmerkung: Urteil des SG Aurich wurde bestätigt durch LSG NSB, Urt. v. 25.09.2011 - L 8 SO 261/11 - Beschwerde beim BSG ( B 8 SO 97/14 B ) durch die Klägerin wurde als unzulässig verworfen.
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1903/
Willi S
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