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Absetzbeträge, Anfechtungsklage, Nichtigkeitsgründe
Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 23.07.2015 - L 7 AS 547/14 – Revision wird zugelassen
Leitsatz ( Juris )
1. Im Rahmen einer Anfechtungsklage sind auch vorgetragene Nichtigkeitsgründe zu prüfen.
2. Vom Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit sind im Bereich des SGB II nur Zahlungen auf laufenden, titulierten Unterhalt abzusetzen, nicht jedoch Zahlungen auf Unterhaltsrückstände, auch wenn diese tituliert sind.
3. Vom Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit können im Bereich des SGB II Rückstände für eventuelle Rechtsanwaltskosten und zur Ansparung für ein Kfz nicht abgesetzt werden.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=180338&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1888/
Willi S
Leitsatz ( Juris )
1. Im Rahmen einer Anfechtungsklage sind auch vorgetragene Nichtigkeitsgründe zu prüfen.
2. Vom Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit sind im Bereich des SGB II nur Zahlungen auf laufenden, titulierten Unterhalt abzusetzen, nicht jedoch Zahlungen auf Unterhaltsrückstände, auch wenn diese tituliert sind.
3. Vom Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit können im Bereich des SGB II Rückstände für eventuelle Rechtsanwaltskosten und zur Ansparung für ein Kfz nicht abgesetzt werden.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=180338&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1888/
Willi S
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