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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Absetzbeträge, Anfechtungsklage, Nichtigkeitsgründe

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Beitrag von Willi Schartema Sa 3 Okt 2015 - 8:01

Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 23.07.2015 - L 7 AS 547/14 – Revision wird zugelassen



Leitsatz ( Juris )
1. Im Rahmen einer Anfechtungsklage sind auch vorgetragene Nichtigkeitsgründe zu prüfen.

2. Vom Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit sind im Bereich des SGB II nur Zahlungen auf laufenden, titulierten Unterhalt abzusetzen, nicht jedoch Zahlungen auf Unterhaltsrückstände, auch wenn diese tituliert sind.

3. Vom Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit können im Bereich des SGB II Rückstände für eventuelle Rechtsanwaltskosten und zur Ansparung für ein Kfz nicht abgesetzt werden.


Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=180338&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=


Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1888/


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