Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/


Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Impressum
Impressum  Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.de
Neueste Themen
» Einladungsschreiben vom Jobcenter Antwort darauf
100 % Sanktionierung rechtswidrig - Zumutbarkeit einer Arbeit - gesundheitliche Einschränkungen - Arbeitgeber hätte kein Interesse an der Einstellung des Antragstellers in Anbetracht der gesundheitlichen Einschränkungen  EmptyDi 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema

» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
100 % Sanktionierung rechtswidrig - Zumutbarkeit einer Arbeit - gesundheitliche Einschränkungen - Arbeitgeber hätte kein Interesse an der Einstellung des Antragstellers in Anbetracht der gesundheitlichen Einschränkungen  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema

»  Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
100 % Sanktionierung rechtswidrig - Zumutbarkeit einer Arbeit - gesundheitliche Einschränkungen - Arbeitgeber hätte kein Interesse an der Einstellung des Antragstellers in Anbetracht der gesundheitlichen Einschränkungen  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema

» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
100 % Sanktionierung rechtswidrig - Zumutbarkeit einer Arbeit - gesundheitliche Einschränkungen - Arbeitgeber hätte kein Interesse an der Einstellung des Antragstellers in Anbetracht der gesundheitlichen Einschränkungen  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema

» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
100 % Sanktionierung rechtswidrig - Zumutbarkeit einer Arbeit - gesundheitliche Einschränkungen - Arbeitgeber hätte kein Interesse an der Einstellung des Antragstellers in Anbetracht der gesundheitlichen Einschränkungen  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema

» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
100 % Sanktionierung rechtswidrig - Zumutbarkeit einer Arbeit - gesundheitliche Einschränkungen - Arbeitgeber hätte kein Interesse an der Einstellung des Antragstellers in Anbetracht der gesundheitlichen Einschränkungen  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema

» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
100 % Sanktionierung rechtswidrig - Zumutbarkeit einer Arbeit - gesundheitliche Einschränkungen - Arbeitgeber hätte kein Interesse an der Einstellung des Antragstellers in Anbetracht der gesundheitlichen Einschränkungen  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema

» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
100 % Sanktionierung rechtswidrig - Zumutbarkeit einer Arbeit - gesundheitliche Einschränkungen - Arbeitgeber hätte kein Interesse an der Einstellung des Antragstellers in Anbetracht der gesundheitlichen Einschränkungen  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema

» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
100 % Sanktionierung rechtswidrig - Zumutbarkeit einer Arbeit - gesundheitliche Einschränkungen - Arbeitgeber hätte kein Interesse an der Einstellung des Antragstellers in Anbetracht der gesundheitlichen Einschränkungen  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema

» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
100 % Sanktionierung rechtswidrig - Zumutbarkeit einer Arbeit - gesundheitliche Einschränkungen - Arbeitgeber hätte kein Interesse an der Einstellung des Antragstellers in Anbetracht der gesundheitlichen Einschränkungen  EmptyMo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema

November 2024
MoDiMiDoFrSaSo
    123
45678910
11121314151617
18192021222324
252627282930 

Kalender Kalender

Partner
free forum

§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29

100 % Sanktionierung rechtswidrig - Zumutbarkeit einer Arbeit - gesundheitliche Einschränkungen - Arbeitgeber hätte kein Interesse an der Einstellung des Antragstellers in Anbetracht der gesundheitlichen Einschränkungen

Nach unten

100 % Sanktionierung rechtswidrig - Zumutbarkeit einer Arbeit - gesundheitliche Einschränkungen - Arbeitgeber hätte kein Interesse an der Einstellung des Antragstellers in Anbetracht der gesundheitlichen Einschränkungen  Empty 100 % Sanktionierung rechtswidrig - Zumutbarkeit einer Arbeit - gesundheitliche Einschränkungen - Arbeitgeber hätte kein Interesse an der Einstellung des Antragstellers in Anbetracht der gesundheitlichen Einschränkungen

Beitrag von Willi Schartema Mo 14 Sep 2015 - 15:50

Sozialgericht Dresden, Urteil vom 10.08.2015 - S 20 AS 1507/14



Die vom Sozialgericht Gotha im Beschluss vom 26.05.2015 (S 15 AS 5157/14) geäußerten Bedenken an der grundsätzlichen Verfassungsmäßigkeit der Sanktionsregelungen des SGB II werden von der erkennenden Kammer geteilt.

Leitsätze ( Autor )

1. Einer erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person ist demnach eine Arbeit zumutbar, es sei denn, dass sie zu der bestimmten Arbeit körperlich, geistig oder seelisch nicht in der Lage ist (§ 10 Abs. 1 Nr. 1 SGB II). Dem Antragsteller war die angebotene Arbeit zum Zeitpunkt des Zuganges des Vermittlungsvorschlages nicht zumutbar, da er zu ihr seelisch nicht in der Lage war.

2. Ferner war die Weigerung des Antragstellers, sich auf die angebotene Stelle zu bewerben, nicht kausal für die Verhinderung der Anbahnung der Arbeit. Denn der Arbeitgeber hätte kein Interesse an der Einstellung des Antragstellers aufgrund der gesundheitlichen Einschränkungen gehabt.

3. Die vom Sozialgericht Gotha im Beschluss vom 26.05.2015 (S 15 AS 5157/14) geäußerten Bedenken an der grundsätzlichen Verfassungsmäßigkeit der Sanktionsregelungen des SGB II werden von der erkennenden Kammer geteilt, was letztendlich offen bleiben kann, weil zwischenzeitlich alle Minderungen vom SG aufgehoben worden sind.

Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=180102&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=

Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1880/

Willi S
Willi Schartema
Willi Schartema
Admin

Anzahl der Beiträge : 7701
Anmeldedatum : 29.06.12
Alter : 70
Ort : Bochum

https://unrechtssystem-nein.forumieren.org

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen
» Ausreichend für die Unzumutbarkeit im Sinne des § 10 Abs. 1 Nr. 1 SGB II der Ausführung einer Arbeitsgelegenheit können die nachvollziehbare Erschwernis wegen der erheblichen gesundheitlichen Einschränkungen des gehbehinderten Antragstellers und die
» Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung ist begründet - Aussetzung der Vollziehung - Rücknahmebescheid rechtswidrig - kein Härtefall i. s. d. § 22 Abs. 1 SGB XII - dem Leistungsanspruch des Antragstellers steht § 22 Abs. 1 SGB XII
» Zur Aufhebung einer Bewilligung von Arbeitslosengeld wegen Ortsabwesenheit - hier rechtswidrig, denn die Agentur hätte die Zustimmung erteilen müssen.
» Die Durchführung einer Leistungskürzung nach § 1a Nr. 2 AsylbLG ist dann nicht gerechtfertigt, wenn eine Rückführung des in keiner Weise mitwirkungspflichtigen Antragstellers selbst bei Vorlage gültiger Personaldokumente in sein Heimatland nicht hätte
» Zumutbarkeit von Arbeit teil 1- 9 § 10 SGB II

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten