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Jobcenter muss endgültigen Leistungsbescheid erlassen
BSG, Urteil vom 29.4.2015 - B 14 AS 31/14 R
Leitsatz ( Autor )
Wenn das Jobcenter vorläufig Leistungen nach dem SGB II bewilligt, muss es nach Klärung der Einkommenslage einen endgültigen Leistungsbescheid erlassen. Das Jobcenter kann die vorläufige Leistungsbewilligung nicht zurücknehmen oder aufheben.
Quelle: http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=en&Datum=2015&nr=13967&pos=10&anz=75
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1873/
Willi S
Leitsatz ( Autor )
Wenn das Jobcenter vorläufig Leistungen nach dem SGB II bewilligt, muss es nach Klärung der Einkommenslage einen endgültigen Leistungsbescheid erlassen. Das Jobcenter kann die vorläufige Leistungsbewilligung nicht zurücknehmen oder aufheben.
Quelle: http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=en&Datum=2015&nr=13967&pos=10&anz=75
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1873/
Willi S
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