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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Beitrag von Willi Schartema Mo 17 Aug 2015 - 12:03

Sozialgericht Berlin, Beschluss vom 23.06.2015 – S 127 AS 10024/15 ER


1. Das Sozialgericht Berlin hat per einstweiliger Anordnung beschlossen, dass einem in einer Wohngemeinschaft (WG) lebendem Vater im Rahmen einer temporären Hartz IV Bedarfsgemeinschaft für die regelmäßigen Besuche seiner achtjährigen Tochter ein eigenes Zimmer sowie anteiliges Sozialgeld zustehen ( Leitsatz Hartziv.org )

2. Für die Tage, an denen sich ein Kind in der (temporären) Bedarfsgemeinschaft mit dem umgangsberechtigten Elternteil aufhält, mindert sich sein Anspruch auf Sozialgeld in der (Haupt-) Bedarfsgemeinschaft anteilig ( Leitsatz Autor )

Quelle: http://www.hartziv.org/news/20150815-beschluss-temporaere-hartz-iv-bedarfsgemeinschaft-in-wohngemeinschaften-wg.html


Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1866/

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