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Temporäre Hartz IV Bedarfsgemeinschaft in Wohngemeinschaft - Jobcenter muss die Mehrkosten für die Unterkunft sowie anteiliges Sozialgeld für die Besuchstage der Tochter übernehmen
Sozialgericht Berlin, Beschluss vom 23.06.2015 – S 127 AS 10024/15 ER
1. Das Sozialgericht Berlin hat per einstweiliger Anordnung beschlossen, dass einem in einer Wohngemeinschaft (WG) lebendem Vater im Rahmen einer temporären Hartz IV Bedarfsgemeinschaft für die regelmäßigen Besuche seiner achtjährigen Tochter ein eigenes Zimmer sowie anteiliges Sozialgeld zustehen ( Leitsatz Hartziv.org )
2. Für die Tage, an denen sich ein Kind in der (temporären) Bedarfsgemeinschaft mit dem umgangsberechtigten Elternteil aufhält, mindert sich sein Anspruch auf Sozialgeld in der (Haupt-) Bedarfsgemeinschaft anteilig ( Leitsatz Autor )
Quelle: http://www.hartziv.org/news/20150815-beschluss-temporaere-hartz-iv-bedarfsgemeinschaft-in-wohngemeinschaften-wg.html
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1866/
Willi S
1. Das Sozialgericht Berlin hat per einstweiliger Anordnung beschlossen, dass einem in einer Wohngemeinschaft (WG) lebendem Vater im Rahmen einer temporären Hartz IV Bedarfsgemeinschaft für die regelmäßigen Besuche seiner achtjährigen Tochter ein eigenes Zimmer sowie anteiliges Sozialgeld zustehen ( Leitsatz Hartziv.org )
2. Für die Tage, an denen sich ein Kind in der (temporären) Bedarfsgemeinschaft mit dem umgangsberechtigten Elternteil aufhält, mindert sich sein Anspruch auf Sozialgeld in der (Haupt-) Bedarfsgemeinschaft anteilig ( Leitsatz Autor )
Quelle: http://www.hartziv.org/news/20150815-beschluss-temporaere-hartz-iv-bedarfsgemeinschaft-in-wohngemeinschaften-wg.html
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1866/
Willi S
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