Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/


Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Impressum
Impressum  Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.de
Neueste Themen
» Einladungsschreiben vom Jobcenter Antwort darauf
. Für die Erfüllung des aus § 23 Abs. 3 Satz 1 SGB XII hervorgehenden Ausschlusstatbestandes reicht ein nur fahrlässiges Verhalten bei der Einschätzung der Hilfebedürftigkeit (§ 19 SGB XII) und der Möglichkeit, sich selbst ausreichend helfen zu können  EmptyDi 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema

» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
. Für die Erfüllung des aus § 23 Abs. 3 Satz 1 SGB XII hervorgehenden Ausschlusstatbestandes reicht ein nur fahrlässiges Verhalten bei der Einschätzung der Hilfebedürftigkeit (§ 19 SGB XII) und der Möglichkeit, sich selbst ausreichend helfen zu können  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema

»  Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
. Für die Erfüllung des aus § 23 Abs. 3 Satz 1 SGB XII hervorgehenden Ausschlusstatbestandes reicht ein nur fahrlässiges Verhalten bei der Einschätzung der Hilfebedürftigkeit (§ 19 SGB XII) und der Möglichkeit, sich selbst ausreichend helfen zu können  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema

» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
. Für die Erfüllung des aus § 23 Abs. 3 Satz 1 SGB XII hervorgehenden Ausschlusstatbestandes reicht ein nur fahrlässiges Verhalten bei der Einschätzung der Hilfebedürftigkeit (§ 19 SGB XII) und der Möglichkeit, sich selbst ausreichend helfen zu können  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema

» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
. Für die Erfüllung des aus § 23 Abs. 3 Satz 1 SGB XII hervorgehenden Ausschlusstatbestandes reicht ein nur fahrlässiges Verhalten bei der Einschätzung der Hilfebedürftigkeit (§ 19 SGB XII) und der Möglichkeit, sich selbst ausreichend helfen zu können  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema

» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
. Für die Erfüllung des aus § 23 Abs. 3 Satz 1 SGB XII hervorgehenden Ausschlusstatbestandes reicht ein nur fahrlässiges Verhalten bei der Einschätzung der Hilfebedürftigkeit (§ 19 SGB XII) und der Möglichkeit, sich selbst ausreichend helfen zu können  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema

» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
. Für die Erfüllung des aus § 23 Abs. 3 Satz 1 SGB XII hervorgehenden Ausschlusstatbestandes reicht ein nur fahrlässiges Verhalten bei der Einschätzung der Hilfebedürftigkeit (§ 19 SGB XII) und der Möglichkeit, sich selbst ausreichend helfen zu können  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema

» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
. Für die Erfüllung des aus § 23 Abs. 3 Satz 1 SGB XII hervorgehenden Ausschlusstatbestandes reicht ein nur fahrlässiges Verhalten bei der Einschätzung der Hilfebedürftigkeit (§ 19 SGB XII) und der Möglichkeit, sich selbst ausreichend helfen zu können  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema

» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
. Für die Erfüllung des aus § 23 Abs. 3 Satz 1 SGB XII hervorgehenden Ausschlusstatbestandes reicht ein nur fahrlässiges Verhalten bei der Einschätzung der Hilfebedürftigkeit (§ 19 SGB XII) und der Möglichkeit, sich selbst ausreichend helfen zu können  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema

» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
. Für die Erfüllung des aus § 23 Abs. 3 Satz 1 SGB XII hervorgehenden Ausschlusstatbestandes reicht ein nur fahrlässiges Verhalten bei der Einschätzung der Hilfebedürftigkeit (§ 19 SGB XII) und der Möglichkeit, sich selbst ausreichend helfen zu können  EmptyMo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema

Mai 2024
MoDiMiDoFrSaSo
  12345
6789101112
13141516171819
20212223242526
2728293031  

Kalender Kalender

Partner
free forum

§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29

. Für die Erfüllung des aus § 23 Abs. 3 Satz 1 SGB XII hervorgehenden Ausschlusstatbestandes reicht ein nur fahrlässiges Verhalten bei der Einschätzung der Hilfebedürftigkeit (§ 19 SGB XII) und der Möglichkeit, sich selbst ausreichend helfen zu können

Nach unten

. Für die Erfüllung des aus § 23 Abs. 3 Satz 1 SGB XII hervorgehenden Ausschlusstatbestandes reicht ein nur fahrlässiges Verhalten bei der Einschätzung der Hilfebedürftigkeit (§ 19 SGB XII) und der Möglichkeit, sich selbst ausreichend helfen zu können  Empty . Für die Erfüllung des aus § 23 Abs. 3 Satz 1 SGB XII hervorgehenden Ausschlusstatbestandes reicht ein nur fahrlässiges Verhalten bei der Einschätzung der Hilfebedürftigkeit (§ 19 SGB XII) und der Möglichkeit, sich selbst ausreichend helfen zu können

Beitrag von Willi Schartema Mo 29 Jun 2015 - 0:30

(§ 2 Abs. 1 SGB XII), nicht.




LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 26. März 2015 (Az.: L 9 SO 44/15 B ER):

Leitsätze Dr. Manfred Hammel:



2. Erforderlich ist vielmehr, dass seitens des Sozialamtes nach den objektiven Umständen des Einzelfalls von einem Wissen und Wollen mindestens im Sinne eines Vorsatzes ausgegangen werden kann, der für den Entschluss zur Einreise von prägender Bedeutung gewesen sein muss. Es genügt hier nicht, dass der Sozialhilfebezug beiläufig erfolgt oder anderen Einreisezwecken untergeordnet und in diesem Sinne (nur) billigend in Kauf genommen wird.

3. Entsprechendes ist nicht der Fall, wenn eine Einreise in das Bundesgebiet infolge einer sich im außerhalb der EU gelegenen Heimatland sich ereignenden Flutkatastrophe, welche dort die gesamte Existenzgrundlage zerstörte, erfolgte.

Anmerkung: vgl. LSG NRW, Beschluss vom 22.04.2015 - L 9 SO 496/14 B - rechtskräftig - Gewährung v. PKH f. polnische Staatsangehörige, denn § 23 Abs. 3 S. 1 1. Alt. SGB XII verlangt schon ausweislich seines insoweit eindeutigen Wortlauts einen finalen Zusammenhang zwischen den Einreiseentschluss und der Inanspruchnahme von Sozialhilfe im Sinne eines ziel- und zweckgerichteten Handelns.
 
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1853/

Willi S
Willi Schartema
Willi Schartema
Admin

Anzahl der Beiträge : 7701
Anmeldedatum : 29.06.12
Alter : 70
Ort : Bochum

https://unrechtssystem-nein.forumieren.org

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen
» Anspruchsausschluss nach § 41 Abs. 4 SGB XII - grob fahrlässiges, sozialwidriges Verhalten
» Jobcenter muss bei Tilgung von Schulden für Haushaltsenergie helfen - Gericht rügt Verhalten des Jobcenters
» LSG Nordrhein-Westfalen: Jobcenter muss bei Tilgung von Schulden für Haushaltsenergie helfen - Gericht rügt Verhalten des Jobcenters
» Ergänzende Sachleistungen - Antragserfordernis - Ein Hinweis im Sanktionsbescheid auf die Möglichkeit der Erbringung ergänzender Sach- bzw. geldwerter Leistungen "auf Antrag" ist ausreichend.
» Es reicht nicht aus, wenn ein mittelloser Haftentlassener gegen eine vom Jobcenter ihm gemäß § 24 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 SGB II in Verbindung mit § 24 Abs. 3 Satz 5 SGB II gewährte Erstausstattungspauschale lediglich vorträgt, die von ihm benötigten

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten