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Heizkosten - Elektroheizung (Nachtspeicheröfen) - fehlende gesonderte Verbrauchserfassung - Zulässigkeit der Schätzung
Sozialgericht Karlsruhe, Urteil vom 28.04.2015 - S 17 AS 599/14
Leitsätze ( Juris )
Bei der Erfassung des Stromverbrauchs mit nur einem Zähler kann zur Differenzierung zwischen vom Regelsatz umfassten Stromkosten (Haushaltsstrom) und Stromkosten als Kosten der Unterkunft (Heizkosten) geschätzt werden (Anschluss an LSG Baden-Württemberg, U. v. 02.03.2011 - L 2 SO 4920/09 ).
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=178526&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Hinweis des Gerichts: Die Position "Grundpreis" ist dagegen als KdU nicht übernahmefähig, da es sich um die Grundgebühr für einen einfachen Stromzähler handelt, die auch von Leistungsberechtigten ohne Wohnung mit Nachtspeicheröfen aus der Regelleistung zu bestreiten ist (vgl. SG Hildesheim, B.v. 8.9.2011 – S 54 AS 1404/11 ER ).
Anmerkung: vgl. SG Detmold, U.v. 28.03.2014 - S 28 AS 1935/12 – wonach bei einer Elektroheizung der laufende Bedarf für die Heizung in Abgrenzung zum Bedarf für die sonstige Haushaltsenergie und die Energie für die Warmwasserbereitung dann unproblematisch ermittelt werden kann, wenn der Elektrizitätsversorger einen gesonderten Abschlag gerade für die von der Heizungsanlage verbrauchte Elektroenergie verlangt.
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1851/
Willi S
Leitsätze ( Juris )
Bei der Erfassung des Stromverbrauchs mit nur einem Zähler kann zur Differenzierung zwischen vom Regelsatz umfassten Stromkosten (Haushaltsstrom) und Stromkosten als Kosten der Unterkunft (Heizkosten) geschätzt werden (Anschluss an LSG Baden-Württemberg, U. v. 02.03.2011 - L 2 SO 4920/09 ).
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=178526&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Hinweis des Gerichts: Die Position "Grundpreis" ist dagegen als KdU nicht übernahmefähig, da es sich um die Grundgebühr für einen einfachen Stromzähler handelt, die auch von Leistungsberechtigten ohne Wohnung mit Nachtspeicheröfen aus der Regelleistung zu bestreiten ist (vgl. SG Hildesheim, B.v. 8.9.2011 – S 54 AS 1404/11 ER ).
Anmerkung: vgl. SG Detmold, U.v. 28.03.2014 - S 28 AS 1935/12 – wonach bei einer Elektroheizung der laufende Bedarf für die Heizung in Abgrenzung zum Bedarf für die sonstige Haushaltsenergie und die Energie für die Warmwasserbereitung dann unproblematisch ermittelt werden kann, wenn der Elektrizitätsversorger einen gesonderten Abschlag gerade für die von der Heizungsanlage verbrauchte Elektroenergie verlangt.
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1851/
Willi S
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