Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/


Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Impressum
Impressum  Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.de
Neueste Themen
» Einladungsschreiben vom Jobcenter Antwort darauf
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Sanktion - bestandskräftiger Bewilligungsbescheid - keine Minderung des Auszahlungsanspruchs kraft Gesetzes - Erforderlichkeit eines Aufhebungsbescheides nach § 48 Abs 1 S 1 SGB 10 EmptyDi 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema

» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Sanktion - bestandskräftiger Bewilligungsbescheid - keine Minderung des Auszahlungsanspruchs kraft Gesetzes - Erforderlichkeit eines Aufhebungsbescheides nach § 48 Abs 1 S 1 SGB 10 EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema

»  Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Sanktion - bestandskräftiger Bewilligungsbescheid - keine Minderung des Auszahlungsanspruchs kraft Gesetzes - Erforderlichkeit eines Aufhebungsbescheides nach § 48 Abs 1 S 1 SGB 10 EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema

» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Sanktion - bestandskräftiger Bewilligungsbescheid - keine Minderung des Auszahlungsanspruchs kraft Gesetzes - Erforderlichkeit eines Aufhebungsbescheides nach § 48 Abs 1 S 1 SGB 10 EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema

» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Sanktion - bestandskräftiger Bewilligungsbescheid - keine Minderung des Auszahlungsanspruchs kraft Gesetzes - Erforderlichkeit eines Aufhebungsbescheides nach § 48 Abs 1 S 1 SGB 10 EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema

» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Sanktion - bestandskräftiger Bewilligungsbescheid - keine Minderung des Auszahlungsanspruchs kraft Gesetzes - Erforderlichkeit eines Aufhebungsbescheides nach § 48 Abs 1 S 1 SGB 10 EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema

» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Sanktion - bestandskräftiger Bewilligungsbescheid - keine Minderung des Auszahlungsanspruchs kraft Gesetzes - Erforderlichkeit eines Aufhebungsbescheides nach § 48 Abs 1 S 1 SGB 10 EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema

» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Sanktion - bestandskräftiger Bewilligungsbescheid - keine Minderung des Auszahlungsanspruchs kraft Gesetzes - Erforderlichkeit eines Aufhebungsbescheides nach § 48 Abs 1 S 1 SGB 10 EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema

» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Sanktion - bestandskräftiger Bewilligungsbescheid - keine Minderung des Auszahlungsanspruchs kraft Gesetzes - Erforderlichkeit eines Aufhebungsbescheides nach § 48 Abs 1 S 1 SGB 10 EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema

» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Sanktion - bestandskräftiger Bewilligungsbescheid - keine Minderung des Auszahlungsanspruchs kraft Gesetzes - Erforderlichkeit eines Aufhebungsbescheides nach § 48 Abs 1 S 1 SGB 10 EmptyMo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema

November 2024
MoDiMiDoFrSaSo
    123
45678910
11121314151617
18192021222324
252627282930 

Kalender Kalender

Partner
free forum

§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29

Grundsicherung für Arbeitsuchende - Sanktion - bestandskräftiger Bewilligungsbescheid - keine Minderung des Auszahlungsanspruchs kraft Gesetzes - Erforderlichkeit eines Aufhebungsbescheides nach § 48 Abs 1 S 1 SGB 10

Nach unten

Grundsicherung für Arbeitsuchende - Sanktion - bestandskräftiger Bewilligungsbescheid - keine Minderung des Auszahlungsanspruchs kraft Gesetzes - Erforderlichkeit eines Aufhebungsbescheides nach § 48 Abs 1 S 1 SGB 10 Empty Grundsicherung für Arbeitsuchende - Sanktion - bestandskräftiger Bewilligungsbescheid - keine Minderung des Auszahlungsanspruchs kraft Gesetzes - Erforderlichkeit eines Aufhebungsbescheides nach § 48 Abs 1 S 1 SGB 10

Beitrag von Willi Schartema Mo 22 Jun 2015 - 12:30

Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 24.04.2015 - L 9 AS 828/14 - Die Revision wird zugelassen.



Zur Notwendigkeit einer auf § 48 SGB X gestützten Aufhebungsentscheidung bei einer bereits erfolgten und bestandskräftigen Bewilligung von ungekürzten Leistungen im Absenkungszeitraum.

Leitsatz ( Autor)

1. Bei der Absenkung der Grundsicherungsleistungen bei Obliegenheitsverletzungen nach §§ 31, 31a SGB II ist weiterhin eine Aufhebungsentscheidung nach § 48 Abs. 1 Satz 1 SGB X erforderlich, denn durch die Neuregelung der Sanktionstatbestände mit Wirkung ab 1. April 2011 wird die notwendige Aufhebungsentscheidung der ursprünglichen Bewilligung nicht entbehrlich.

2. Einem Sanktionsbescheid kann weder ipso iure die Bedeutung eines Aufhebungsbescheides nach § 48 SGB X beigemessen werden, noch kann er in einen solchen gemäß § 43 SGB X umgedeutet werden.

Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=178451&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=


Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1851/

Willi S
Willi Schartema
Willi Schartema
Admin

Anzahl der Beiträge : 7701
Anmeldedatum : 29.06.12
Alter : 70
Ort : Bochum

https://unrechtssystem-nein.forumieren.org

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen
» Grundsicherung für Arbeitsuchende - Sanktion - bestandskräftiger Bewilligungsbescheid - keine Minderung des Auszahlungsanspruchs kraft Gesetzes - Erforderlichkeit eines Aufhebungsbescheides nach § 48 Abs. 1 S. 1 SGB 10
»  Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs - Grundsicherung für Arbeitsuchende - Eingliederungsvereinbarung - Rechtswidrigkeit einzelner Regelungen eines Ersetzungsbescheides - Zumutbarkeit eines 1-€-Jobs - keine sachgerechte Ermessensausübung
» Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei Aufenthalt zur Arbeitsuche - Sozialhilfe - Leistungsausschluss nach § 23 Abs 3 S 1 SGB 12 - Leistungsgewährung nach § 23 Abs 1 S 3 SGB 12 - keine Ermessensreduzierung auf Null nach
» Grundsicherung für Arbeitsuchende - Sanktion - Minderung des Auszahlungsanspruchs - Notwendigkeit einer Aufhebungsentscheidung
» Grundsicherung für Arbeitsuchende - vorläufige Entscheidung - Erstattung erbrachter Leistungen nach abschließender Entscheidung - Unpfändbarkeit eines Smartphones - keine Beschränkung der Minderjährigenhaftung

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten