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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Beitrag von Willi Schartema Mo 1 Jun 2015 - 8:57

 Staatsangehörige.


Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 18.05.2015 - L 2 AS 368/15 B ER- rechtskräftig




Polnische Staatsangehörige hat Anspruch auf die Regelleistung im Rahmen der Folgenabwägung.

Leitsatz (Autor )

Für diesen Personenkreis der EU-Ausländer, die bereits in den Arbeitsmarkt eingetreten sind und sich nunmehr (erneut) auf Arbeitsuche befinden, kann unter Berücksichtigung der Schlussanträge des Generalanwalts in dem Verfahren B (EuGH, Schlussanträge vom 26.03.2015, C-67/14, Celex-Nr. 62014CC0067 ) ein automatischer Leistungsausschluss nach § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II gegen das Unionsrecht verstoßen. Bei ihnen muss individuell geprüft werden, ob durch eine konkrete Beschäftigungssuche (weiterhin) eine Verbindung zu dem Aufnehmemitgliedstaat besteht.


Quelle:  http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=178096&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=


Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1841/

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