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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Entzieht das Familiengericht die elterliche Sorge und werden die betroffenen Kinder anderweitig untergebracht, hat das Jobcenter während der Dauer des familienrechtlichen Sorgerechtsverfahren die Kosten der bisherigen Wohnung weiter zu gewähren, auch wenn Empty Entzieht das Familiengericht die elterliche Sorge und werden die betroffenen Kinder anderweitig untergebracht, hat das Jobcenter während der Dauer des familienrechtlichen Sorgerechtsverfahren die Kosten der bisherigen Wohnung weiter zu gewähren, auch wenn

Beitrag von Willi Schartema Mo 16 Feb 2015 - 12:15

die Wohnung objektiv unangemessen ist. 

SG Stade, Beschluss vom 04.02.2015 - S 28 AS 238/14 ER - unveröffentlicht

Leitsätze (RA Jens Hake )




2. Die Antragsteller müssen dem Jobcenter nicht offenlegen, aus welchen Gründen das Sorgerecht entzogen wurde und/ oder mit welchen Aussichten die Beschwerde gegen etwaige Sorgerechtsentziehungsbeschlüsse behaftet ist.

Quelle: RA Jens Hake, Salztorswall 5a, 21682 Stade

Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1782/

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