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Mitteilungspflicht, Umzug, Erreichbarkeit, Ausland, Arbeitslosengeld SGB III
Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 11.12.2014 - L 10 AL 263/13
Leitsatz (Juris)
1. Wird ein Umzug von Deutschland in die Schweiz nicht mitgeteilt, fehlt es an der Erreichbarkeit iSv § 1 Abs 1 EAO auch dann, wenn die neue Wohnung nur wenige Kilometer von der alten Wohnung entfernt liegt und auf Schreiben des Arbeitslosen kommentarlos eine Postfachanschrift in Deutschland angegeben ist.
2. Zieht ein Arbeitsloser um, entfällt solange die Erreichbarkeit, wie der Agentur für Arbeit die neue Anschrift nicht bekannt gegeben wurde und zwar wegen der fehlenden postalischen Erreichbarkeit auch bei Umzug innerhalb eines Bezirks der Agentur für Arbeit oder nur des Wohnortes.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=174828&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Anmerkung: S. a. Beitrag von RA Mathias Klse aus Regensburg - Die "Erreichbarkeit" beim ALG-Bezug: http://sozialrecht-aktuell.blogspot.de/2015/01/die-erreichbarkeit-beim-alg-bezug.html
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1774/
Willi S
Leitsatz (Juris)
1. Wird ein Umzug von Deutschland in die Schweiz nicht mitgeteilt, fehlt es an der Erreichbarkeit iSv § 1 Abs 1 EAO auch dann, wenn die neue Wohnung nur wenige Kilometer von der alten Wohnung entfernt liegt und auf Schreiben des Arbeitslosen kommentarlos eine Postfachanschrift in Deutschland angegeben ist.
2. Zieht ein Arbeitsloser um, entfällt solange die Erreichbarkeit, wie der Agentur für Arbeit die neue Anschrift nicht bekannt gegeben wurde und zwar wegen der fehlenden postalischen Erreichbarkeit auch bei Umzug innerhalb eines Bezirks der Agentur für Arbeit oder nur des Wohnortes.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=174828&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Anmerkung: S. a. Beitrag von RA Mathias Klse aus Regensburg - Die "Erreichbarkeit" beim ALG-Bezug: http://sozialrecht-aktuell.blogspot.de/2015/01/die-erreichbarkeit-beim-alg-bezug.html
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Willi S
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