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Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Behindertentestament - Freigabe durch den Testamentsvollstrecker
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 13.11.2014 - L 15 AS 457/12
Leitsätze ( Juris)
Das Einkommen aus einem Erbfall ist im Falle einer aus einer angeordneten Testamentsvollstreckung resultierenden Verfügungsbeschränkung des Hilfebedürftigen insoweit zu berücksichtigen, als diesem aufgrund einer Freigabe durch den Testamentsvollstrecker tatsächlich bereite Mittel aus der Erbschaft zufließen und zur Deckung des Bedarfs verwendet werden können.
Quelle: http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsndprod.psml;jsessionid=709F805F50C473C1CCB15DAB9A8FA4DA.jp85?doc.id=JURE140019295&st=null&showdoccase=1¶mfromHL=true#focuspoint
Anmerkung: Vgl. Hessisches LSG, Urteil vom 26.06.2013 - L 6 SO 165/10 - Gibt der aufgrund eines sog. Behindertentestaments eingesetzte Testamentsvollstrecker Vermögen durch Überweisung auf das Konto des behinderten Menschen frei, kann der nach § 19 Abs. 3 SGB XII leistungspflichtige Sozialhilfeträger in den Grenzen des § 90 SGB XII hierauf zugreifen.
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1754/
Willi S
Leitsätze ( Juris)
Das Einkommen aus einem Erbfall ist im Falle einer aus einer angeordneten Testamentsvollstreckung resultierenden Verfügungsbeschränkung des Hilfebedürftigen insoweit zu berücksichtigen, als diesem aufgrund einer Freigabe durch den Testamentsvollstrecker tatsächlich bereite Mittel aus der Erbschaft zufließen und zur Deckung des Bedarfs verwendet werden können.
Quelle: http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsndprod.psml;jsessionid=709F805F50C473C1CCB15DAB9A8FA4DA.jp85?doc.id=JURE140019295&st=null&showdoccase=1¶mfromHL=true#focuspoint
Anmerkung: Vgl. Hessisches LSG, Urteil vom 26.06.2013 - L 6 SO 165/10 - Gibt der aufgrund eines sog. Behindertentestaments eingesetzte Testamentsvollstrecker Vermögen durch Überweisung auf das Konto des behinderten Menschen frei, kann der nach § 19 Abs. 3 SGB XII leistungspflichtige Sozialhilfeträger in den Grenzen des § 90 SGB XII hierauf zugreifen.
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1754/
Willi S
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