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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Behindertentestament - Freigabe durch den Testamentsvollstrecker

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Beitrag von Willi Schartema Di 9 Dez 2014 - 12:57

Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 13.11.2014 - L 15 AS 457/12


Leitsätze ( Juris)
Das Einkommen aus einem Erbfall ist im Falle einer aus einer angeordneten Testamentsvollstreckung resultierenden Verfügungsbeschränkung des Hilfebedürftigen insoweit zu berücksichtigen, als diesem aufgrund einer Freigabe durch den Testamentsvollstrecker tatsächlich bereite Mittel aus der Erbschaft zufließen und zur Deckung des Bedarfs verwendet werden können.
 
 
Quelle: http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsndprod.psml;jsessionid=709F805F50C473C1CCB15DAB9A8FA4DA.jp85?doc.id=JURE140019295&st=null&showdoccase=1&paramfromHL=true#focuspoint
 
 
Anmerkung: Vgl. Hessisches LSG, Urteil vom 26.06.2013 - L 6 SO 165/10 - Gibt der aufgrund eines sog. Behindertentestaments eingesetzte Testamentsvollstrecker Vermögen durch Überweisung auf das Konto des behinderten Menschen frei, kann der nach § 19 Abs. 3 SGB XII leistungspflichtige Sozialhilfeträger in den Grenzen des § 90 SGB XII hierauf zugreifen.
 
Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1754/

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