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§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
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Nebenkostennachforderung nicht unverzüglich einreichen BSG,Urteil vom 10.11.2011, - B 8 SO 18/10 R -
Der Anspruch auf höhere Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung wegen einer Heiz- und Nebenkostennachforderung setzt nicht voraus, dass der zuständige Sozialhilfeträger unverzüglich von der Nachforderung in Kenntnis gesetzt wird.
Die Vorschrift des § 44 Abs 1 Satz 2 SGB XII, die es nahelegen könnte, bei verspäteter Mitteilung einer Änderung der Verhältnisse die Leistungspflicht entfallen zu lassen, findet für einmalige Bedarfsänderungen - wie eine Heiz- und Nebenkostennachforderung - keine Anwendung .
Die Heiz- und Betriebskostennachforderung ist als Leistung nach § 29 SGB XII a. F. (jetzt § 35 SGB XII) zu übernehmen , auch wenn sie von der Hilfebedürftigen bereits bezahlt wurde und verspätet beantragt wurde .
http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=en&nr=12304
http://grundsicherung.blogspot.de/2012/03/der-anspruch-auf-hohere-leistungen-der.html
Gruß Wili S
Die Vorschrift des § 44 Abs 1 Satz 2 SGB XII, die es nahelegen könnte, bei verspäteter Mitteilung einer Änderung der Verhältnisse die Leistungspflicht entfallen zu lassen, findet für einmalige Bedarfsänderungen - wie eine Heiz- und Nebenkostennachforderung - keine Anwendung .
Die Heiz- und Betriebskostennachforderung ist als Leistung nach § 29 SGB XII a. F. (jetzt § 35 SGB XII) zu übernehmen , auch wenn sie von der Hilfebedürftigen bereits bezahlt wurde und verspätet beantragt wurde .
http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=en&nr=12304
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