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Geschiedene Ehefrau muss Auskunft über ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse gegenüber dem Jobcenter geben.
Sächsisches Landessozialgericht, Urteil vom 08.05.2014 - L 3 AS 518/12
Leitsätze (Autor)
§ 60 SGB II ermächtigt den SGB II-Leistungsträger, seine öffentlich-rechtliche, der Leistungsgewährung vorgelagerte Aufgabe zur Amtsermittlung auch durch die Inanspruchnahme Dritter zu erfüllen. Die Nichterfüllung der Auskunftspflicht kann einen Schadensersatzanspruch auslösen (vgl. § 62 Nr. 2 SGB II); außerdem kann der Ordnungswidrigkeitentatbestand in § 63 Abs. 1 Nr. 4 SGB II erfüllen werden. Der SGB II-Leistungsträger kann die Auskunftspflicht gegenüber dem Dritten in Form eines Verwaltungsaktes geltend machen.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=171353&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=[url]
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1701/
Willi S
Leitsätze (Autor)
§ 60 SGB II ermächtigt den SGB II-Leistungsträger, seine öffentlich-rechtliche, der Leistungsgewährung vorgelagerte Aufgabe zur Amtsermittlung auch durch die Inanspruchnahme Dritter zu erfüllen. Die Nichterfüllung der Auskunftspflicht kann einen Schadensersatzanspruch auslösen (vgl. § 62 Nr. 2 SGB II); außerdem kann der Ordnungswidrigkeitentatbestand in § 63 Abs. 1 Nr. 4 SGB II erfüllen werden. Der SGB II-Leistungsträger kann die Auskunftspflicht gegenüber dem Dritten in Form eines Verwaltungsaktes geltend machen.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=171353&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=[url]
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1701/
Willi S
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