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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Die Gewährung von außerschulischer Lernförderung kommt im Einzelfall auch bei Grundschülern in Betracht.

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Die Gewährung von außerschulischer Lernförderung kommt im Einzelfall auch bei Grundschülern in Betracht. Empty Die Gewährung von außerschulischer Lernförderung kommt im Einzelfall auch bei Grundschülern in Betracht.

Beitrag von Willi Schartema Mo 28 Apr 2014 - 8:57

Sozialgericht Kassel, Beschluss vom 14.04.2014 - S 6 AS 7/14 ER

Leitsatz (Juris)

Quelle:  https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=169144&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive

Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1625/

Anmerkung: Vgl. dazu SG Itzehoe, Beschluss v. 03.04.2012, S 11 AS 50/12 ER - Auch Schüler und Schülerinnen, die eine Sonderschule besuchen, können im Einzelfall einen Anspruch auf eine außerschulische Lernförderung haben.

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