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Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bedarfsgemeinschaft - Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft - keine Widerlegung der Vermutungsregelung - Partnerschaftsvertrag - Berücksichtigung des Partnereinkommens zugunsten der nicht leiblichen minderjährigen
Kinder in der Bedarfsgemeinschaft – Verfassungsmäßigkeit
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen 13. Senat, Beschluss vom 05.03.2014 - L 13 AS 206/13 WA
Leitsätze (Juris)
Die Widerlegung der gesetzlichen Vermutung des § 7 Abs. 3a Nr. 1 SGB II und damit die Feststellung des Nichtbestehens einer Verantwortungs- und Einstandsgemeinschaft muss anhand von Tatsachen erfolgen. Allein die Behauptung des Betroffenen, dass der Vermutungstatbestand nicht erfüllt sei, ist ebenso unzureichend wie der Abschluss eines Partnerschaftsvertrages des Inhalts, die Kosten für den Lebensunterhalt trage jeder für sich selbst.
Durch die Schaffung von Verrechnungsstrukturen, mit denen Gelder zwischen den Partnern hin- und hertransferiert werden ("Karussellgeld"), wird eine wirtschaftliche Trennung nicht glaubhaft.
Quelle: http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsndprod.psml?doc.id=JURE140005696&st=null&showdoccase=1¶mfromHL=true#focuspoint
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1564/
Willi S
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen 13. Senat, Beschluss vom 05.03.2014 - L 13 AS 206/13 WA
Leitsätze (Juris)
Die Widerlegung der gesetzlichen Vermutung des § 7 Abs. 3a Nr. 1 SGB II und damit die Feststellung des Nichtbestehens einer Verantwortungs- und Einstandsgemeinschaft muss anhand von Tatsachen erfolgen. Allein die Behauptung des Betroffenen, dass der Vermutungstatbestand nicht erfüllt sei, ist ebenso unzureichend wie der Abschluss eines Partnerschaftsvertrages des Inhalts, die Kosten für den Lebensunterhalt trage jeder für sich selbst.
Durch die Schaffung von Verrechnungsstrukturen, mit denen Gelder zwischen den Partnern hin- und hertransferiert werden ("Karussellgeld"), wird eine wirtschaftliche Trennung nicht glaubhaft.
Quelle: http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsndprod.psml?doc.id=JURE140005696&st=null&showdoccase=1¶mfromHL=true#focuspoint
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1564/
Willi S
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» Der Bedarf auch eines minderjährigen Kindes ist im Leistungsrecht der Grundsicherung für Arbeitsuchende zunächst aus dem bestehenden Vermögen (§ 12 SGB II) heraus zu decken.
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