Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Deckelung der Unterkunftskosten für Hartz IV-Empfänger in Riesa rechtswidrig  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema

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Deckelung der Unterkunftskosten für Hartz IV-Empfänger in Riesa rechtswidrig  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema

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Deckelung der Unterkunftskosten für Hartz IV-Empfänger in Riesa rechtswidrig  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema

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Deckelung der Unterkunftskosten für Hartz IV-Empfänger in Riesa rechtswidrig

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Beitrag von Willi Schartema Di 25 März 2014 - 7:07

SG Dresden, Urteil vom 18.02.2014 - S 38 AS 3442/13 - Gegen das Urteil hat das SG Dresden die Berufung zum LSG Chemnitz zugelassen.

Leitsatz (Autor):
Der Bericht des Landkreises Meißen zu den KdU-Richtwerten entspricht nicht den Anforderungen der Rechtsprechung des BSG zum schlüssigem Konzept.

Auch die Festlegung des Wohnungsmarktvolumens ist fehlerhaft erfolgt. Sie beruhe auf Schätzungen und nicht auf wissenschaftlich ermittelten Daten. Daher setzte das Sozialgericht dresden die zu erstattenden Kosten der Unterkunft anhand der Tabelle zu § 12 Wohngeldgesetz zuzüglich eines Zuschlages von 10% fest.

Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=168208&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=

Quelle:  http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/view.asp?ID=2260

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