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Deckelung der Unterkunftskosten für Hartz IV-Empfänger in Riesa rechtswidrig
SG Dresden, Urteil vom 18.02.2014 - S 38 AS 3442/13 - Gegen das Urteil hat das SG Dresden die Berufung zum LSG Chemnitz zugelassen.
Leitsatz ( Autor)
Der Bericht des Landkreises Meißen zu den KdU-Richtwerten entspricht nicht den Anforderungen der Rechtsprechung des BSG zum schlüssigem Konzept.
Auch die Festlegung des Wohnungsmarktvolumens ist fehlerhaft erfolgt. Sie beruhe auf Schätzungen und nicht auf wissenschaftlich ermittelten Daten. Daher setzte das Sozialgericht Dresden die zu erstattenden Kosten der Unterkunft anhand der Tabelle zu § 12 Wohngeldgesetz zuzüglich eines Zuschlages von 10% fest.
Quelle: Pressemitteilung des SG Dresden vom 19.02.2014, hier abrufbar: http://www.justiz.sachsen.de/sgdd/content/874.php
Quelle: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/view.asp?ID=2254
Willi S
Leitsatz ( Autor)
Der Bericht des Landkreises Meißen zu den KdU-Richtwerten entspricht nicht den Anforderungen der Rechtsprechung des BSG zum schlüssigem Konzept.
Auch die Festlegung des Wohnungsmarktvolumens ist fehlerhaft erfolgt. Sie beruhe auf Schätzungen und nicht auf wissenschaftlich ermittelten Daten. Daher setzte das Sozialgericht Dresden die zu erstattenden Kosten der Unterkunft anhand der Tabelle zu § 12 Wohngeldgesetz zuzüglich eines Zuschlages von 10% fest.
Quelle: Pressemitteilung des SG Dresden vom 19.02.2014, hier abrufbar: http://www.justiz.sachsen.de/sgdd/content/874.php
Quelle: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/view.asp?ID=2254
Willi S
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