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Kein Erstattungsanspruch des Jobcenters gegen den Rentenversicherungsträger bei rückwirkend bewilligter Rente wegen voller Erwerbsminderung? Zugleich Besprechung zu den Urteilen des BSG vom 31.10.2012, B 13 R 11/11 R und B 13 R 9/12 R abgedruckt in diesem
Heft S. 108 ff.
Ein Aufsatz von Dr. Jens Blüggel, abgedruckt im Heft 02/2014 der Zeitschrift " Die Sozialgerichtsbarkeit".
Das Bundessozialgericht (BSG) hatte mit zwei Urteilen vom 31.10.2012 (B 13 R 11/11 R und B 13 R 9/12 R) über Erstattungsansprüche von Jobcentern gegen Rentenversicherungsträger zu entscheiden. In beiden Verfahren bezog die Leistungsempfängerin neben Arbeitslosengeld durch die Bundesagentur für Arbeit (BA) aufstockend Arbeitslosengeld II durch das Jobcenter. Der Rentenversicherungsträger gewährte sodann rückwirkend Rente wegen voller Erwerbsminderung. Das BSG hat entschieden, der Erstattungsanspruch der BA gehe etwaigen Erstattungsansprüchen des Jobcenters vor. Diese beiden Urteile des BSG haben Rentenversicherungsträger zum Anlass genommen, Erstattungsansprüche der Jobcenter entgegen der bisherigen Praxis nunmehr nicht mehr zu erfüllen. Bleibt es bei dieser neuen Praxis, sind erstattungsrechtliche Streitigkeiten vor den Sozialgerichten in großer Anzahl und mit teils erheblichen Beträgen zu erwarten.
Quelle: Heft 02/2014 der Zeitschrift " Die Sozialgerichtsbarkeit": http://www.diesozialgerichtsbarkeit.de/ce/kein-erstattungsanspruch-des-jobcenters-gegen-den-rentenversicherungstraeger-bei-rueckwirkend-bewilligter-rente-wegen-voller-erwerbsminderung/detail.html
Quelle: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/view.asp?ID=2256
Willi S
Ein Aufsatz von Dr. Jens Blüggel, abgedruckt im Heft 02/2014 der Zeitschrift " Die Sozialgerichtsbarkeit".
Das Bundessozialgericht (BSG) hatte mit zwei Urteilen vom 31.10.2012 (B 13 R 11/11 R und B 13 R 9/12 R) über Erstattungsansprüche von Jobcentern gegen Rentenversicherungsträger zu entscheiden. In beiden Verfahren bezog die Leistungsempfängerin neben Arbeitslosengeld durch die Bundesagentur für Arbeit (BA) aufstockend Arbeitslosengeld II durch das Jobcenter. Der Rentenversicherungsträger gewährte sodann rückwirkend Rente wegen voller Erwerbsminderung. Das BSG hat entschieden, der Erstattungsanspruch der BA gehe etwaigen Erstattungsansprüchen des Jobcenters vor. Diese beiden Urteile des BSG haben Rentenversicherungsträger zum Anlass genommen, Erstattungsansprüche der Jobcenter entgegen der bisherigen Praxis nunmehr nicht mehr zu erfüllen. Bleibt es bei dieser neuen Praxis, sind erstattungsrechtliche Streitigkeiten vor den Sozialgerichten in großer Anzahl und mit teils erheblichen Beträgen zu erwarten.
Quelle: Heft 02/2014 der Zeitschrift " Die Sozialgerichtsbarkeit": http://www.diesozialgerichtsbarkeit.de/ce/kein-erstattungsanspruch-des-jobcenters-gegen-den-rentenversicherungstraeger-bei-rueckwirkend-bewilligter-rente-wegen-voller-erwerbsminderung/detail.html
Quelle: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/view.asp?ID=2256
Willi S
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