Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/


Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Impressum
Impressum  Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.de
Neueste Themen
» Einladungsschreiben vom Jobcenter Antwort darauf
 Sozialrecht in Freiburg: 19.2.2014: BSG lässt Revision zu zur Frage, ob Mietkautionsdarlehen aus dem Regelbedarf nach dem SGB II getilgt werden müssen  EmptyDi 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema

» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
 Sozialrecht in Freiburg: 19.2.2014: BSG lässt Revision zu zur Frage, ob Mietkautionsdarlehen aus dem Regelbedarf nach dem SGB II getilgt werden müssen  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema

»  Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
 Sozialrecht in Freiburg: 19.2.2014: BSG lässt Revision zu zur Frage, ob Mietkautionsdarlehen aus dem Regelbedarf nach dem SGB II getilgt werden müssen  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema

» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
 Sozialrecht in Freiburg: 19.2.2014: BSG lässt Revision zu zur Frage, ob Mietkautionsdarlehen aus dem Regelbedarf nach dem SGB II getilgt werden müssen  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema

» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
 Sozialrecht in Freiburg: 19.2.2014: BSG lässt Revision zu zur Frage, ob Mietkautionsdarlehen aus dem Regelbedarf nach dem SGB II getilgt werden müssen  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema

» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
 Sozialrecht in Freiburg: 19.2.2014: BSG lässt Revision zu zur Frage, ob Mietkautionsdarlehen aus dem Regelbedarf nach dem SGB II getilgt werden müssen  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema

» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
 Sozialrecht in Freiburg: 19.2.2014: BSG lässt Revision zu zur Frage, ob Mietkautionsdarlehen aus dem Regelbedarf nach dem SGB II getilgt werden müssen  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema

» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
 Sozialrecht in Freiburg: 19.2.2014: BSG lässt Revision zu zur Frage, ob Mietkautionsdarlehen aus dem Regelbedarf nach dem SGB II getilgt werden müssen  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema

» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
 Sozialrecht in Freiburg: 19.2.2014: BSG lässt Revision zu zur Frage, ob Mietkautionsdarlehen aus dem Regelbedarf nach dem SGB II getilgt werden müssen  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema

» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
 Sozialrecht in Freiburg: 19.2.2014: BSG lässt Revision zu zur Frage, ob Mietkautionsdarlehen aus dem Regelbedarf nach dem SGB II getilgt werden müssen  EmptyMo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema

November 2024
MoDiMiDoFrSaSo
    123
45678910
11121314151617
18192021222324
252627282930 

Kalender Kalender

Partner
free forum

§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29

Sozialrecht in Freiburg: 19.2.2014: BSG lässt Revision zu zur Frage, ob Mietkautionsdarlehen aus dem Regelbedarf nach dem SGB II getilgt werden müssen

Nach unten

 Sozialrecht in Freiburg: 19.2.2014: BSG lässt Revision zu zur Frage, ob Mietkautionsdarlehen aus dem Regelbedarf nach dem SGB II getilgt werden müssen  Empty Sozialrecht in Freiburg: 19.2.2014: BSG lässt Revision zu zur Frage, ob Mietkautionsdarlehen aus dem Regelbedarf nach dem SGB II getilgt werden müssen

Beitrag von Willi Schartema Mo 24 Feb 2014 - 15:43

Im Rahmen der Leistungen nach dem SGB II stellen die Jobcenter unter den Voraussetzungen des § 22 Abs. 6 SGB II auch Darlehen für eine Mietkaution zur Verfügung. Da die Mietkaution sich nicht verbraucht, wird in der Regel kein Zuschuss bewilligt, sondern ein Darlehen. Seit In-Kraft-Treten des SGB II zum 1.1.2005 haben die Leistungsträger versucht durchzusetzen, dass diese Darlehen nicht erst bei Auszug oder Ende der Hilfebedürftigkeit zurückgezahlt werden, sondern während des laufenden Bezugs aus dem Regelbedarf. Dem sind die Gerichte schon 2006 entgegengetreten [vgl. zB LSG Stuttgart, 6.9.2006, L 13 AS 3108/06 ER-B].

Im Zuge der Hartz-IV-Reform im Jahr 2011 hat der Gesetzgeber mit § 42a SGB II eine Regelung eingefügt, auf deren Grundlage die Jobcenter seither wieder die Tilgung aus dem Regelbedarf verlangen [weitere Infos]. Ob das richtig ist, ist umstritten [vgl. SG Berlin, 30.9.2011, S 37 AS 24431/11 ER; LSG Potsdam einerseits: 20.10.2013, L 31 AS 1048/13 und andererseits: 18.11.2013, L 10 AS 1793/13 B PKH].

Wir konnten nun erreichen, dass das BSG die Revision in einem Verfahren zugelassen hat, in dem die folgende grundsätzliche Rechtsfrage zu entscheiden ist (Beschluss vom 13.2.2014, B 4 AS 419/13 B):

a) Ist § 42a Abs. 2 SGB II (verfassungsgemäß) so auszulegen, dass Mietkautionsdarlehen nach § 22 Abs. 6 SGB II von § 42a Abs. 2 Satz 1 SGB II nicht erfasst werden?
Wenn nein:

b) Ist § 42a Abs. 2 SGB II insofern verfassungswidrig, als die Vorschrift dazu führt, dass Mietkautionsdarlehen durch monatliche Aufrechnung gegen den Regelbedarf getilgt werden müssen?

Damit waren bislang vier unserer im Jahr 2013 erhobenen Nichtzulassungsbeschwerden zum BSG erfolgreich. (Drei wurden zurückgewiesen, drei sind noch anhängig.) Zu den weiteren Einzelheiten verweisen wir auf unsere [Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde]. Wir werden das Verfahren in unserer Verfahrensdokumentation dokumentieren.

Für die Praxis ist zu empfehlen, gegen Aufrechnungsbescheide stets Widerspruch einzulegen. In Bezug auf die Schwierigkeiten, die sich daraus ergeben, dass meist Verträge über die Bewilligung einer Mietkaution geschlossen werden, verweisen wir auf unsere diesbezüglichen Empfelhungen, die damit akuteller sind denn je [Empfehlungen für die Praxis].

Quelle: Sozialrecht in Freiburg - Hartz IV - Sozialhilfe - Krankenversicherung - www.srif.de, hier der vollständige Beitrag mit allen Links der Empfehlungen zum Nachlesen: http://www.sozialrecht-in-freiburg.de/

Quelle:    http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/view.asp?ID=2254

Willi S
Willi Schartema
Willi Schartema
Admin

Anzahl der Beiträge : 7701
Anmeldedatum : 29.06.12
Alter : 70
Ort : Bochum

https://unrechtssystem-nein.forumieren.org

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten