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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Beitrag von Willi Schartema Mi 1 Jan 2014 - 12:19

nicht schlüssig ist, wenn keine Ermittlungen zur Repräsentativität der Mietspiegeldaten geführt werden. 


SG Berlin, Urteil vom 25.10.2013 - S 37 AS 21250/11

Leitsätze von RA Jan Frotschner

2. Wenn die Behörden unzureichende Anstrengungen unternehmen, den Anforderungen des BSG zum schlüssigen Konzept für die Angemessenheitsprüfung der Kosten der Unterkunft nachzukommen, ist das Gericht davon befreit, ein Sachverständigengutachten einzuholen.

Quelle: Jan Frotschner Rechtsanwalt, Karl - Marx - Straße 26, 15537 Grünheide. Hier kann das Urteil nachgelesen werden: http://s14.directupload.net/images/131226/nretf9f5.pdf

Quelle:   http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/view.asp?ID=2241

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