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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Bei Arbeitsplatz-Angeboten durch das Jobcenter mit Sittenwidrigen Löhnen keine Arbeitsverweigerung keine Sanktionen

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Beitrag von Willi Schartema Mi 4 Dez 2013 - 20:44

Bundesregierung: Arbeitsagenturen dürfen nicht in sittenwidrige Löhne vermitteln



http://www.jurablogs.com/de/bundesregierung-arbeitsagenturen-duerfen-sittenwidrige-loehne-vermitteln


Ein EuroJobs rechtswidrig durch Zwangsverordnung sind immer Sittenwidrig daher Wertersatz Tariflohn

4 Urteile vom BSG zu Wertersatz dazu.


Arbeitslose können auch nachträglich mehr Geld verlangen, wenn das Jobcenter ihnen einen rechtswidrigen Ein-Euro-Job zugewiesen hat.

BSG, Urteil vom 22.08.2013 - B 14 AS 75/12 R


https://unrechtssystem-nein.forumieren.org/t1510-arbeitslose-konnen-auch-nachtraglich-mehr-geld-verlangen-wenn-das-jobcenter-ihnen-einen-rechtswidrigen-ein-euro-job-zugewiesen-hat#1538





Ein € Job Wertersatz nach § 818 Abs. 2 BGB Erstattungsanspruch ist bei rechtsgrundloser Arbeit auf den Ersatz ihres Wertes gerichtet Anmerkung zu: BSG 14. Senat, Urteil vom 13.04.2011 - B 14 AS 98/10 R Autor: Dr. Thomas Harks, RiSG Erscheinungsdatum: 22.03.2012



https://unrechtssystem-nein.forumieren.org/t282-ein-eur-job-wertersatz-nach-818-abs-2-bgb-erstattungsanspruch-ist-bei-rechtsgrundloser-arbeit-auf-den-ersatz-ihres-wertes-gerichtet-anmerkung-zu-bsg-14-senat-urteil-vom-13042011-b-14-as-98-10-r-autor-dr-thomas-harks-risg-erscheinungsdatum-22#282


BSG: Zuweisung eines Ein-Euro-Jobs als Verwaltungsakt Anmerkung zu: BSG 14. Senat, Urteil vom 13.04.2011 - B 14 AS 101/10 R Autor: Dr. Thomas Harks, RiSG Erscheinungsdatum: 08.03.2012


https://unrechtssystem-nein.forumieren.org/t275-bsg-zuweisung-eines-ein-euro-jobs-als-verwaltungsakt-anmerkung-zu-bsg-14-senat-urteil-vom-13042011-b-14-as-101-10-r-autor-dr-thomas-harks-risg-erscheinungsdatum-08032012#275


Ein-Euro-Job kann Anspruch auf Wertersatz begründen Zugeteilte Arbeitsgelegenheit muss Merkmal der Zusätzlichkeit tragen Bundessozialgericht, Urteil vom 13.04.2011 - B 14 AS 98/10 R -


https://unrechtssystem-nein.forumieren.org/t218-ein-euro-job-kann-anspruch-auf-wertersatz-begrunden-zugeteilte-arbeitsgelegenheit-muss-merkmal-der-zusatzlichkeit-tragen-bundessozialgericht-urteil-vom-13042011-b-14-as-98-10-r#218


Sozialgericht Dortmund: Dumpinglöhne sind sittenwidrig


Lehnt ein Langzeiterwerbsloser oder eine Langzeitarbeitslose einen Job zu Dumpinglöhnen ab, darf ihm/ihr nicht das Arbeitslosengeld II (Hartz IV) gekürzt werden. Das hat das Sozialgericht Dortmund in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil entschieden (Az: S 31 AS 317/07).

http://www.jusmeum.de/urteil/sozg_dortmund/f7f8e09a8b5f9575ee7c093e209770c877e26bfbde4c878ef040d533957d4726

 Im konkreten Fall hatte eine Bochumerin es abgelehnt, für einen Brutto-Stundenlohn von 4,50 Euro bei dem Textildiscounter kik zu arbeiten. Daraufhin senkte die ARGE ihr für drei Monate die Leistungen um 30 Prozent. Das Arbeitsgericht hat diese Kürzung nun wieder aufgehoben.

Bei Arbeitsplatz-Angeboten durch das Jobcenter mit Sittenwidrigen Löhnen  keine Arbeitsverweigerung keine Sanktionen  Image_mini
Bei einem untersten Tariflohn von 9,82 Euro sei ein Stundenlohn von 4,50 Euro unzumutbar. [Siehe auch: Landesarbeitsgericht Bremen:

6 Ca 6337/07

http://www.landesarbeitsgericht.bremen.de/sixcms/media.php/13/1sa29-08.pdf


Solche Stundenlöhne seien sittenwidriger Lohnwucher, erklärte das Gericht. "Arbeitslosen derartige Stellen mit Hilfe von Sanktionen aufzuzwingen, hieße, Lohndumping behördlicherseits zu unterstützen und das Lohngefüge weiter nach unten zu schrauben", hieß es in der Begründung. Ulrich Schorn, Pressesprecher des Sozialgerichts Dortmund, bewertete das Urteil keineswegs als ungewöhnlich. "Eigentlich sollte es selbstverständlich sein. Ungewöhnlich ist nur, dass die Arge die Leute zwingt, solche Arbeit anzunehmen. Aber da kann dieses Urteil für die Zukunft ja vielleicht heilsam sein."


Benutzer:Sandra Burger/Hungerlöhne sind rechtswidrige AUSBEUTUNG eines zum Objekt degradierten Menschen

http://www.ungesundleben.org/privatisierung/index.php/Benutzer:Sandra_Burger/Hungerl%C3%B6hne_sind_rechtswidrige_AUSBEUTUNG_eines_zum_Objekt_degradierten_Menschen





Vorgehen der Jobcenter gegen sittenwidrige Entlohnung


https://redmine.piratenfraktion-berlin.de/projects/arbintfrau/wiki/Sittenwidrige_Entlohnung



Die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „sittenwidriger Lohn“ veröffentlicht wurden


Arbeitsgericht Eberswalde

Lohnwucher: Stundenlöhne von 1,59 € bis 3,46 € für Pizzaboten sittenwidrig
Auffälliges Missverhältnis zwischen Lohn und Arbeitsleistung
Zahlt ein Pizzalieferant seinen Angestellten nur Stundenlöhne von 1,59 € bis 3,46 € brutto, sind diese Löhne wegen Sittenwidrigkeit nichtig. Denn es liegt ein auffälliges Missverhältnis zwischen Lohn und Arbeitsleistung vor. Der Arbeitnehmer hat daher Anspruch auf Zahlung der üblichen Vergütung. Dies geht aus einer Entscheidung des Arbeitsgerichts Eberswalde hervor.
Im zugrunde liegenden Fall beschäftigte ein Pizza Lieferservice in der Uckermark Angestellte für 1,59 € bis 3,46 brutto die Stunde. Die zu diesem Lohn arbeitenden Angestellten erhielten Aufstockungsleistungen des JobCenters. Nachdem die Versuche gescheitert sind, den Arbeitgeber zur Erhöhung der Löhne zu bewegen, erhob das JobCenter Klage auf Zahlung der üblichen Vergütung. Denn seiner Meinung nach, seien die gezahlten Löhne wegen Sittenwidrigkeit nichtig.Das Arbeitsgericht Eberswalde gab dem JobCenter recht. Ihm habe die Ansprüche auf Zahlung der üblichen Vergütung nach § 612 Abs. 2 BGB zugestanden.... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Naumburg


OLG Naumburg: Nichtzahlung von Mindestlohn ist Straftat
Arbeitgeber zahlt Reinigungskräften sittenwidrige Löhne von unter einem Euro
Die Zahlung von Stundenlöhnen von unter 1 Euro ist unangemessen und sittenwidrig und kann nicht nur als Ordnungswidrigkeit sondern als Straftat angesehen werden. Dies entschied das Oberlandesgericht Naumburg und bestätigte damit das Urteil des Landgerichts Magdeburg, das den Angeklagten wegen Verstößen gegen § 266 a StGB (Beitragsvorenthaltung) in 18 Fällen zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu je 10 Euro verurteilte.
In Deutschland wurde zum ersten Mal ein Unternehmer, der keinen vorgeschriebenen Mindestlohn gezahlt hat, wegen einer Straftat und nicht nur wegen einer Ordnungswidrigkeit verurteilt.Im zugrunde liegenden Fall hatte der im Juni 1953 geborenen Oleg S. mit seiner in Magdeburg ansässigen Firma im Zeitraum August 2004 bis Januar 2006 Frauen aus dem Gebiet der ehemaligen... Lesen Sie mehr
Landgericht Magdeburg


Vorenthalten und Veruntreuung von Arbeitsentgelt – Unterschreiten des Mindestlohns ist Straftat
Stundenlöhne unter 1,- € unangemessen und sittenwidrig
Ein Arbeitgeber eines Dienstleistungsunternehmens, der seinen Angestellten ein sittenwidriges Gehalt zahlt, das unter dem gesetzlichen Mindestlohn liegt und die Beiträge an die Sozialkassen nicht auf den Mindestlohn sondern auf den tatsächlich gezahlten Lohn abführt, macht sich strafbar. Dies entschied das Landgericht Magdeburg.
Im zugrunde liegenden Fall beschäftigte der im Juni 1953 geborenen Oleg S. mit seiner in Magdeburg ansässigen Firma im Zeitraum August 2004 bis Januar 2006 Frauen aus dem Gebiet der ehemaligen Sowjet-Union als Reinigungskräfte in westlichen Bundesländern für Toiletten und Waschräume an Autobahnraststätten, Autohöfen und einem Schnellrestaurant. Die Mitarbeiterinnen stellte der Angeklagte... Lesen Sie mehr

Arbeitsgericht Leipzig
Sechs-Euro-Stundenlohn für Fachverkäuferin ist sittenwidrig
Lohn steht im deutlichen Missverhältnis zu geleisteter Arbeit
Ein Stundenlohn von sechs Euro für eine Fachverkäuferin ist vor allem dann sittenwidrig, wenn die Verkäuferin ein Geschäft quasi alleine führt. Dies entschied das Arbeitsgericht Leipzig.
Im zugrunde liegenden Fall klagte eine gelernte Fachverkäuferin, die in einem Wäschemarkt als alleinige Verkäuferin angestellt war. Ihre Arbeitsaufgaben umfassten dabei alle Tätigkeiten von der Warenannahme, Warenpräsentation, Kundenberatung, Reklamation bis hin zur Abrechnung. Vereinbart wurde mit der Verkäuferin eine Arbeitszeit von 30 Wochenstunden bei einem Bruttolohn von 780,-... Lesen Sie mehr
Bundesarbeitsgericht 

Lohnwucher: Weniger als 2/3 des üblichen Tariflohns
Bundes­arbeitsgericht spricht von "Ausbeutung"
Lohnwucher liegt vor, wenn die Arbeitsvergütung nicht einmal 2/3 des üblichen Tariflohns der betreffenden Branche erreicht. Dies hat das Bundes­arbeitsgericht entschieden.
Nach § 138 Abs. 2 BGB ist ein Rechtsgeschäft nichtig, durch das sich jemand unter Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit oder des Mangels an Urteilsvermögen eines Anderen für eine Leistung Vermögensvorteile gewähren lässt, die in einem auffälligen Missverhältnis zu der Leistung stehen. Diese Regelung gilt auch für Arbeitsverhältnisse.Das Bundesarbeitsgericht... Lesen Sie mehr
Landesarbeitsgericht Hamm 

LAG: Vergütung in Höhe von 5,20 € im Einzelhandel ist sittenwidrig
Eine Unterschreitung des Tarifniveaus um 2/3 ist sittenwidrig - Urteil gegen Textildiscounter Kik
Wenn ein Einzelhandelsunternehmen seinen Angestellten einen Lohn zahlt, der um mehr als 2/3 unter dem Tarifniveau liegt, ist dies sittenwidrig. Dies hat das Landesarbeitsgericht Hamm entschieden. Geklagt hatten zwei Verkäuferinnen, die beim Textildiscounter Kik beschäftigt sind.
In den Verfahren haben die Klägerinnen das beklagte Einzelhandelsunternehmen auf eine höhere Vergütung ab 2004 in Anspruch genommen, weil sie die Auffassung vertraten, die vertragliche Vereinbarung eines Stundenlohns von 5,20 € sei sittenwidrig.Beide Klägerinnen stehen seit Ende 2001 bei der Beklagten in einem Arbeitsverhältnis als "geringfügig Beschäftigte/Packerin".... Lesen Sie mehr
Sozialgericht Dortmund 

Hartz IV: Keine Leistungskürzung bei Verweigerung von 4,50 Euro-Job
Behörde darf Lohndumping nicht unterstützen
Weigert sich ein Langzeitarbeitsloser, zu Dumpinglöhnen zu arbeiten, darf die Grundsicherungsbehörde das Arbeitslosengeld II nicht kürzen. Dies hat das Sozialgericht Dortmund entschieden.
Im zugrundeliegenden Fall sollte eine Leistungsbezieherin aus Bochum bei einem Textildiscounter für einen Stundenlohn von 4,50 Euro brutto arbeiten. Als die arbeitslose Frau die Arbeit ablehnte, senkte die ARGE Bochum die SGB II-Leistungen für drei Monate um 30 % ab (mtl. Kürzungsbetrag: 104,- Euro).Auf die Klage der Arbeitslosen hob das Sozialgericht Dortmund die... Lesen Sie mehr


Arbeitsgericht Kiel
Zweckverband muss Lohn für vermeintlichen Praktikanten nachzahlen
Wird der Praktikant als volle Arbeitskraft eingesetzt, muss er auch so bezahlt werden
Nicht jeder als Praktikant bezeichnete Beschäftigte ist auch ein solcher. Überwiegt im Vertragsverhältnis die Arbeitsleistung gegenüber dem Ausbildungszweck, so ist der Beschäftigte unabhängig von der Bezeichnung im Vertrag Arbeitnehmer und als solcher zu vergüten. Dies entschied das Arbeitsgericht Kiel in einem Rechtsstreit zwischen einem formell als Praktikanten Beschäftigten und einem Altenheimbetreiber.
Ein Praktikant wird in aller Regel vorübergehend in einem Betrieb praktisch tätig, um sich die zur Vorbereitung auf einen Beruf notwendigen praktischen Kenntnisse und Erfahrungen anzueignen, ohne dass eine systematische Berufsausbildung stattfindet. Der Ausbildungszweck steht im Vordergrund und muss die für den Betrieb erbrachten Leistungen und Arbeitsergebnisse deutlich überwiegen.... Lesen Sie mehr
Arbeitsgericht Wuppertal 

Arbeitslohn ein Drittel unter Tarif ist sittenwidrig
Sittenwidrige Vergütung eines KfZ-Mechatronikers
Das Arbeitsgericht Wuppertal hat den Inhaber eines Autoreparaturbetriebs zur Nachzahlung von mehr als 6.000,- € an einen von ihm beschäftigten KfZ-Mechatroniker verurteilt.
Nach bestandener Ausbildung wurde der Kläger zu einer monatlichen Nettovergütung von 800,- € bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 38,5 Stunden übernommen. Bei den Steuerdaten des Klägers ergab sich hieraus eine Bruttovergütung von 1.034,98 €. Dies entspricht 55 % des Tariflohnes, den der Kläger bei einer ordnungsgemäßen Eingruppierung in die Entgeltgruppe 3 des Manteltarifvertrages... Lesen Sie mehr
Landesarbeitsgericht Bremen 

Stundenlohn von 5 € ist sittenwidrig
Ein Stundenlohn von 5 € für Arbeitskräfte, die als Auspackhilfen in Supermärkten tätig sind, ist sittenwidrig niedrig. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, der klagenden Arbeitnehmerin den - um mehr als ein Drittel höheren - Tariflohn zu zahlen.
Das Landesarbeitsgericht Bremen hat entschieden, dass ein vereinbarter Stundenlohn von 5 € für Arbeitnehmer, die als Auspackhilfen in Supermärkten beschäftigt sind, sittenwidrig niedrig ist, da er um mehr als ein Drittel unter der Vergütung des für den Wirtschaftszweig einschlägigen, im Wirtschaftsgebiet üblichen Tarifvertrages zurückbleibt. Der Arbeitgeber ist deshalb verurteilt worden,... Lesen Sie mehr

http://www.kostenlose-urteile.de/topten.sittenwidriger_lohn.htm

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