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§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
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Bei 100% Sanktion Gutschein auch ohne Antrag bei minderjähriger Schwester.
SG Duisburg, Beschluss vom 12.11.2013 - S 49 AS 4010/13 ER
Das Sozialgericht Duisburg hat am 12.11.13 in einem Eilverfahren die aufschiebende Wirkung eines Widerspruch gegen eine Sanktion des Jobcenters Essen angeordnet. Der tragende Grund für die Entscheidung mit dem Aktenzeichen S
49 AS 4010/13 ER ist, dass keine Sachleistung bzw. geldwerte Leistung gleichzeitig mit der Sanktion erbracht wurde.
Die Sanktion wurde gegen einen Volljährigen ausgesprochen und führte zum vollständigen Wegfall der Regelleistung für den unter 25-jährigen. Da eine minderjährige Schwester in dem gleichen Haushalt lebt, IST nach § 31a Abs. 2 S. 3 SGB II auch ohne Antrag zugleich mit der Sanktionsentscheidung der Lebensmittelgutschein zu gewähren. Eine Differenzierung, ob ein Elternteil oder ein Geschwister sanktioniert wird, ist weder dem Wortlaut noch dem Sinn und Zweck des Gesetzes zu entnehmen.
Insbesondere reicht ein Hinweis im Anhörungsschreiben nicht aus, dass diese Leistung beantragt werden kann. Die Sanktion ist dann insgesamt rechtswidrig.
Quelle: RA Jan Häüßler, Fachanwalt für Sozialrecht, Pferdemarkt 4, 45127 Essen. Hier ist der Volltext der Entscheidung: http://www.jan-haeussler.de/Downloads/SG_DUI_13_11_12.pdf
Anmerkung: Ebenso- SG Aurich, Beschluss vom 1. 7. 2013, - S 25 AS 96/13 ER, LSG NRW, Beschluss vom 07.09.2012,- L 19 AS 1334/12 B ).
Autor des Rechtsprechungstickers: Willi 2 von Tacheles – alias Detlef Brock
Quelle:
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/
Willi S
Das Sozialgericht Duisburg hat am 12.11.13 in einem Eilverfahren die aufschiebende Wirkung eines Widerspruch gegen eine Sanktion des Jobcenters Essen angeordnet. Der tragende Grund für die Entscheidung mit dem Aktenzeichen S
49 AS 4010/13 ER ist, dass keine Sachleistung bzw. geldwerte Leistung gleichzeitig mit der Sanktion erbracht wurde.
Die Sanktion wurde gegen einen Volljährigen ausgesprochen und führte zum vollständigen Wegfall der Regelleistung für den unter 25-jährigen. Da eine minderjährige Schwester in dem gleichen Haushalt lebt, IST nach § 31a Abs. 2 S. 3 SGB II auch ohne Antrag zugleich mit der Sanktionsentscheidung der Lebensmittelgutschein zu gewähren. Eine Differenzierung, ob ein Elternteil oder ein Geschwister sanktioniert wird, ist weder dem Wortlaut noch dem Sinn und Zweck des Gesetzes zu entnehmen.
Insbesondere reicht ein Hinweis im Anhörungsschreiben nicht aus, dass diese Leistung beantragt werden kann. Die Sanktion ist dann insgesamt rechtswidrig.
Quelle: RA Jan Häüßler, Fachanwalt für Sozialrecht, Pferdemarkt 4, 45127 Essen. Hier ist der Volltext der Entscheidung: http://www.jan-haeussler.de/Downloads/SG_DUI_13_11_12.pdf
Anmerkung: Ebenso- SG Aurich, Beschluss vom 1. 7. 2013, - S 25 AS 96/13 ER, LSG NRW, Beschluss vom 07.09.2012,- L 19 AS 1334/12 B ).
Autor des Rechtsprechungstickers: Willi 2 von Tacheles – alias Detlef Brock
Quelle:
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/
Willi S
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