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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Beitrag von Willi Schartema Mi 12 Jun 2013 - 14:25

Wohin mit unserer Wut? – Bürobesetzung im Jobcenter Köln-Mülheim

Die Frage tauchte beim letzten KEA-Treffen auf: Wie gehen wir damit um, wenn das Kölner Jobcenter trotz gültiger Rechtsprechung, trotz einer gerichtlichen Anordnung und trotz der Begleitung durch einen KEA-Beistand eine Mutter und ihre zwei Kinder hungern lässt? "Fragen wir doch mal die zuständige Standortleitung?", dachten sich Die KEAs und besuchten am 11. Juli 2013 unangemeldet und im Schwarm das Büro am Wiener Platz.

"Frau K., wir haben da ein Problem. Wir wissen gerade nicht, wohin mit unserer Wut." "Oh, na dann nehmen Sie doch mal Platz." (Deeskalation +) Der Mann setzte sich ins Büro der Standortleitung des Jobcenters Köln-Mülheim und 10 weitere Personen drängten ins Büro. Aber der Reihe nach.

http://www.die-keas.org/jc-muelheim (Die KEAs e. V. – Kölner Erwerbslose in Aktion)

http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2013/06/keas-wohin-mit-unserer-wut.html

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