Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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KEAs senken Sanktionsquote in Köln

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KEAs senken Sanktionsquote in Köln  Empty KEAs senken Sanktionsquote in Köln

Beitrag von Willi Schartema Fr 19 Apr 2013 - 13:12

In Sachen Sanktionen gegen Erwerbslose liegt das Jobcenter Köln etwas unter
dem Bundesdurchschnitt. Der Beträgt 3,4 Prozent (aller Hartz-IV-Betroffener),
in Köln 2,7. Und der am
17.04.2013
im Kölner Stadt Anzeiger
zitierte
stellvertretende Geschäftsführer des Kölner Jobcenters, Olaf Wagner, glaubt allen
ernstes, es läge allein an der moralischen Einstellung seiner Behörde. Das ist
nicht fair!



Die KEAs sind schlecht in der Dokumentation ihrer "Arbeit" oder ihres
Engagements, was daran liegen mag, dass sie mitunter hedonistisch veranlagt und
zudem politische Überzeugungstäter sind. Geld kriegen die auch nicht dafür.
Deswegen werden Die KEAs nicht beweiskräftig sagen können, wie hoch ihr Anteil
an der schwächelnden Sanktionsquote Kölns tatsächlich sein mag. (Wenn das
mal keinen Ärger gibt, Herr Wagner.)



Einer Hochrechnung zufolge leisten KEAs über 500 Begleitungen im Jahr. Die
Mittwochsberatung wird wöchentlich von 20 bis 40 Menschen aufgesucht,
KEA-Mitglieder haben 24-Stunden-"Rechtsschutz" und regeln ihre
Probleme solidarisch per Mail oder Telefon oder in Aktion. Nicht zu vergessen, wie viele Betroffene sich
auch ohne Die KEAs, aber möglicherweise davon angestiftet, erfolgreich
zur Wehr setzen.



In der Beratung geht es geschätzt bei sechs von zehn "Fällen"
zunächst einmal um die Abwehr oder die nachträgliche Aufhebung von Sanktionen.
Die Quote des Gewinns (unsererseits) liegt dabei bei gefühlten 99,9 Prozent!



Genau genommen könnte der KEA-Faktor sogar dazu beitragen, eine
gewollte und möglicherweise überdurchschnittliche Sanktionsquote in Köln zu
kaschieren, die nur nicht zustande kam, weil wir sie verhinderten. Ist das
jetzt ein Grund zum Feiern, Herr Wagner? ... Für uns, ja!


Quelle: KEAs
senken Sanktionsquote in Köln | Die KEAs e. V. – Kölner Erwerbslose in Aktion


Die KEAs e. V. – Kölner Erwerbslose in
Aktion


Unser Dank gilt Willy V. für die Bereitstellung.

http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2013/04/keas-senken-sanktionsquote-in-koln.html

Willi S
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