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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Berthold Bronisz - L.E.O., Köln: Abpfiff - Zwischenstand zur „Sicherheit im Jobcenter Köln“

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Berthold Bronisz - L.E.O., Köln: Abpfiff - Zwischenstand zur „Sicherheit im Jobcenter Köln“  Empty Berthold Bronisz - L.E.O., Köln: Abpfiff - Zwischenstand zur „Sicherheit im Jobcenter Köln“

Beitrag von Willi Schartema Mo 3 Jun 2013 - 10:24

Abpfiff - Zwischenstand zur "Sicherheit im
Jobcenter Köln"


Köln - Am 27. Mai 2013 tagte der Ausschuss Soziales
und Senioren. Das Jobcenter Köln stellte zur Tagung seinen
Bericht vor in dem unter Punkt 5 auch der Zwischenstand zur Sicherheit im
Jobcenter Köln erläutert wurde.


Demnach fand Ende Januar eine Begehung der Kölner
Jobcenter-Standorte statt, um Installationen von
Videokameras an diesen Standorten vorzubereiten. Zudem sollen dort, wo es möglich ist
und sinnvoll erscheint, Fluchttüren eingebaut werden. In zwei Standorten wurde
das "Sicherheitspersonal" aufgestockt und in zwei weiteren Standorten
gab es eine zeitliche Ausweitung.


Weitere Maßnahmen, um die Sicherheit in den Jobcentern
zu erhöhen, waren und sind Schulungen für die Führungskräfte aller Standorte
zum Thema Arbeitsplatzergonomie und sicherheit und eine Verfahrensregelung zur
Erteilung von Hausverboten und Strafanzeigen. Auf Empfehlung der Polizei wurden
für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Trillerpfeifen angeschaft.


Wie man unschwer erkennen kann werden hier wieder
einmal nur Symptome, aber keine Ursachen behandelt. Zudem bringen alle diese
Maßnahmen keine Erhöhung der Sicherheit. Denn eine Videokamera klettert keine
Wand herunter, um jemanden zu Hilfe zu eilen.


Um die Sicherheit in den Jobcentern zu erhöhen muss
primär die Ursache für die Gewalt gegen Mitarbeiter der Jobcenter bekämpft
werden. Und diese findet man oft bei den Mitarbeitern selbst. Sie üben gegen
Betroffene oftmals psychische, aber auch physische Gewalt aus.


Nämlich durch Zwänge gegen die Betroffenen, die in
Sanktionen, -also den ganz oder teilweisen Entzug der Lebensgrundlage-, münden
können. Mitunter auch in die Obdachlosigkeit oder den
Suizid. Dies wird gerne von den Mainstream-Medien verschwiegen.

Die Wut der Betroffenen richtet sich dabei eher nicht
gegen die Behördenmitarbeiter, sondern ist vielmehr in der unsäglichen
Hartz-IV-Gesetzgebung zu suchen deren Erfinder nicht müde werden, sich ob
dieser unmenschlichen Gesetzgebung selbst zu bejubeln.


Nicht jeder Betroffene weiß sich rechtlich zu wehren,
wenn er denn ungerecht behandelt wurde. Hinzu kommt auch, dass nicht wenige
Mitarbeiter nicht mehr den Menschen sehen, sondern ein Subjekt zweiter Klasse
wie auch ein SWR-Beitrag am Ende dieses Artikels aufzeigt.


Die Behandlung von oben herab kann dann auch schon
einmal der Auslöser einer Kurzschlussreaktion sein.


Videokameras, Trillerpfeifen und Fluchttüren lösen
keine Probleme. Was kommt als Nächstes? Drohnen zur Überwachung der ALGII-Empfänger?
Immerhin können Sachbearbeiter nicht rund um die Uhr im Jobcenter sein. Wer
morgens kommt will ja auch beim Feierabend wieder gehen.


Die Sicherheitsvorkehrungen in den Jobcentern könnten
dann dazu führen, dass die Konflikte außerhalb der Jobcenter ausgetragen
werden.


Es bleibt nur ein Weg. Hartz IV muss durch eine
sanktionsfreie Mindestsicherung ersetzt werden


Weiter: L.E.O.
- Linke Erwerbslosenorganisation Köln


http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2013/06/berthold-bronisz-leo-koln-abpfiff.html

Willi S
Willi Schartema
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