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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Beitrag von Willi Schartema Mi 15 Mai 2013 - 6:25

Global gestellter Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X
muss vom Jobcenter nicht beschieden werden.

Dies gilt selbst dann, wenn das Überprüfungsbegehren im Klage- oder
Berufungsverfahren erstmals konkretisiert wird.

So die Rechtsansicht des Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom
26.03.2013 -
L
19 AS 727/11
, die Revision wird zugelassen .

Die Revision war zuzulassen. Die Rechtssache hat
grundsätzliche Bedeutung (§ 160 Abs. 2 Nr. 1 SGG).


Zwar hat das BSG selbst in einem ähnlichen Fall im
Rahmen der erhobenen Nichtzulassungsbeschwerde ausgeführt, dass ein
vergleichbar weitreichendes Überprüfungsbegehren mit Mitwirkungserfordernissen
beim Berechtigten korrespondiert (Beschluss vom 14. März 2012 - B 4 AS 239/11 B
- unveröffentlicht).


Die entscheidungserhebliche Frage, welche
Auswirkungen es hat, wenn das Überprüfungsbegehren im Klage- oder
Berufungsverfahren erstmals konkretisiert wird, ist jedoch noch offen.


Rechtstipp: Sozialgericht
Berlin, Beschluss vom 11.02.2013 - S 96 AS 11664/12


Pauschaler Überprüfungsantrag - Prozesskostenhilfe -
keine hinreichende Erfolgsaussicht einer Klage gegen die Zurückweisung eines
Antrages auf 'Neuberechnung der Leistungen nach § 44 SGB X'


Der Beitrag wurde erstellt von Detlef Brock-
Teammitglied des RA L. Zimmermann.


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