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Hartz IV-Empfänger müssen im Rahmen ihrer Mitwirkungspflicht bei einem "global" gestellten Überprüfungsantrag die einzelnen Bescheide benennen- Keine Ermittlung der Behörde ins " Blaue"
Global gestellter Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X
muss vom Jobcenter nicht beschieden werden.
Dies gilt selbst dann, wenn das Überprüfungsbegehren im Klage- oder
Berufungsverfahren erstmals konkretisiert wird.
So die Rechtsansicht des Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom
26.03.2013 - L
19 AS 727/11 , die Revision wird zugelassen .
Die Revision war zuzulassen. Die Rechtssache hat
grundsätzliche Bedeutung (§ 160 Abs. 2 Nr. 1 SGG).
Zwar hat das BSG selbst in einem ähnlichen Fall im
Rahmen der erhobenen Nichtzulassungsbeschwerde ausgeführt, dass ein
vergleichbar weitreichendes Überprüfungsbegehren mit Mitwirkungserfordernissen
beim Berechtigten korrespondiert (Beschluss vom 14. März 2012 - B 4 AS 239/11 B
- unveröffentlicht).
Die entscheidungserhebliche Frage, welche
Auswirkungen es hat, wenn das Überprüfungsbegehren im Klage- oder
Berufungsverfahren erstmals konkretisiert wird, ist jedoch noch offen.
Rechtstipp: Sozialgericht
Berlin, Beschluss vom 11.02.2013 - S 96 AS 11664/12
Pauschaler Überprüfungsantrag - Prozesskostenhilfe -
keine hinreichende Erfolgsaussicht einer Klage gegen die Zurückweisung eines
Antrages auf 'Neuberechnung der Leistungen nach § 44 SGB X'
Der Beitrag wurde erstellt von Detlef Brock-
Teammitglied des RA L. Zimmermann.
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2013/05/hartz-iv-empfanger-mussen-im-rahmen.html
Willi S
muss vom Jobcenter nicht beschieden werden.
Dies gilt selbst dann, wenn das Überprüfungsbegehren im Klage- oder
Berufungsverfahren erstmals konkretisiert wird.
So die Rechtsansicht des Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom
26.03.2013 - L
19 AS 727/11 , die Revision wird zugelassen .
Die Revision war zuzulassen. Die Rechtssache hat
grundsätzliche Bedeutung (§ 160 Abs. 2 Nr. 1 SGG).
Zwar hat das BSG selbst in einem ähnlichen Fall im
Rahmen der erhobenen Nichtzulassungsbeschwerde ausgeführt, dass ein
vergleichbar weitreichendes Überprüfungsbegehren mit Mitwirkungserfordernissen
beim Berechtigten korrespondiert (Beschluss vom 14. März 2012 - B 4 AS 239/11 B
- unveröffentlicht).
Die entscheidungserhebliche Frage, welche
Auswirkungen es hat, wenn das Überprüfungsbegehren im Klage- oder
Berufungsverfahren erstmals konkretisiert wird, ist jedoch noch offen.
Rechtstipp: Sozialgericht
Berlin, Beschluss vom 11.02.2013 - S 96 AS 11664/12
Pauschaler Überprüfungsantrag - Prozesskostenhilfe -
keine hinreichende Erfolgsaussicht einer Klage gegen die Zurückweisung eines
Antrages auf 'Neuberechnung der Leistungen nach § 44 SGB X'
Der Beitrag wurde erstellt von Detlef Brock-
Teammitglied des RA L. Zimmermann.
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Willi S
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